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32. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im Bereich des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 99 »Gewerbegebiet Klardorf«, nördlich der Tongrubenstraße

Hier: Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Schwandorf hat am 30.06.2025 in öffentlicher Sitzung den Änderungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB zur 32. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im Bereich des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 99 „Gewerbegebiet Klardorf“, nördlich der Tongrubenstraße gefasst.

Der Inhalt der Bekanntmachung zum Änderungsbeschluss zur 32. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im Bereich des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 99 „Gewerbegebiet Klardorf“, nördlich der Tongrubenstraße kann in der Zeit vom 09.09.2025 bis einschließlich 13.10.2025 auch auf der auch auf der Website der Großen Kreisstadt Schwandorf unter www.schwandorf.de (Wirtschaft & Bauen – Planen und Bauen aktuell) oder über das zentrale Landesportal www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden.

09.09.2025