Vollzug der Bay. Bauordnung (BayBO);
Nutzungsänderung eines Ladengeschäfts in einen Friseursalon, Grundstück Flst.Nr. 698/1, Gemarkung Schwandorf, Regensburger Str. 26 in 92421 Schwandorf.
Die Stadt Schwandorf hat der Bauherrin Frau Kristina Glas, Aussiger Str. 26, 92421 Schwandorf die Genehmigung zur Nutzungsänderung eines Ladengeschäfts in einen Friseursalon auf dem Grundstück Flst.Nr. 698/1, Gemarkung Schwandorf erteilt.
Der Baugenehmigungsbescheid in vollem Wortlaut sowie die genehmigten Bauvorlagen können von beteiligten Nachbarn während der üblichen Besuchszeiten im Bauamt der Stadt Schwandorf, Spitalgarten 1, eingesehen werden. Um vorherige Terminvereinbarung unter 09431 45-174 wird hingewiesen.