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Stadt Schwandorf sucht Wahlhelferinnen und -helfer für die Kommunalwahl im März 2026

Sie sind für den reibungslosen Ablauf einer Wahl unverzichtbar: Wahlhelferinnen und
-helfer. Für die Kommunalwahl am 8. März 2026 und für eine eventuell notwendige Stichwahl am 22. März 2026 sucht die Große Kreisstadt Schwandorf engagierte Bürgerinnen und Bürger, die sich für dieses Ehrenamt zur Verfügung stellen möchten.

Das Stadtgebiet ist für die Wahl in 24 Urnenwahl- sowie 17 Briefwahlbezirke unterteilt. Insgesamt werden rund 330 Wahlhelferinnen und -helfer benötigt. Sie geben unter anderem die Stimmzettel aus, überwachen den Wahlablauf und sind für die Stimmenauszählung am Abend zuständig. Grundsätzlich kann jede wahlberechtigte Person ab 18 Jahren mit Hauptwohnung in Schwandorf diese Aufgabe übernehmen.

Als kleines Dankeschön erhalten alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für ihren Einsatz am Wahltag ein sogenanntes Zehrgeld in Höhe von 100 Euro. Sollte es zu einer Stichwahl am Sonntag, den 22. März 2026 kommen, beträgt das Zehrgeld hierfür 60 Euro.

Interessierte können sich bis zum 5. Oktober 2025 beim Wahlamt der Stadt Schwandorf melden. Das geht ganz unkompliziert per Mail an wahlamt@schwandorf.de oder online hier auf der städtischen Website:

Digitales Rathaus

12.09.2025