Öffentliche Bekanntmachung
Kommunale Wärmeplanung der Großen Kreisstadt Schwandorf – Eignungsprüfung nach § 14 Wärmeplanungsgesetz
Der Planungs- und Umweltausschuss der Großen Kreisstadt Schwandorf hat am 18.09.2025 die im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung erstellte Eignungsprüfung nach § 14 Wärmeplanungsgesetz gebilligt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Veröffentlichung und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §§ 7,13 Wärmeplanungsgesetz sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Der Inhalt der Eignungsprüfung der kommunalen Wärmeplanung in der Fassung vom 12.08.2025 kann auf der Website der Stadt Schwandorf (Wirtschaft & Bauen – Bauen – Stadtplanung – Umwelt, Klima, Energie und Förderung – Energiethemen, Wärme und Wind – Kommunale Wärmeplanung) in der Zeit vom 07.10.2025 bis einschließlich 07.11.2025 unter „Zwischenberichte und Ergebnisse“ eingesehen werden.
Während dieser Veröffentlichungsfrist kann sich jedermann über die Ziele und Zwecke der Planung informieren und gegebenenfalls Stellungnahmen abgeben. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an waermeplanung@schwandorf.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Eignungsprüfung unberücksichtigt bleiben, wenn die Große Kreisstadt Schwandorf den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit nicht von Bedeutung ist.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Für Fragen und zur Erläuterung stehen die Mitarbeitenden telefonisch unter 09431 / 45-208 oder 09431 / 45-240 zur Verfügung.