Inhalt

Öffentliche Bekanntmachung

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 89 „Gemeinbedarfsflächen westlich der Oberpfalzhalle“

Hier: Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses, Veröffentlichung des Entwurfs und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 2 BauGB

Der Planungs- und Umweltausschuss der Großen Kreisstadt Schwandorf hat am 18.09.2025 in öffentlicher Sitzung den Änderungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 89 „Gemeinbedarfsfläche westlich der Oberpfalzhalle gefasst und den Entwurf in der Fassung vom 27.08.2025 gebilligt. Zugleich wurde die Umbenennung von Bebauungsplan Nr. 89 „Sport, Freizeit und Soziales“ in Bebauungsplan Nr. 89 „Gemeinbedarfsflächen westlich der Oberpfalzhalle“ beschlossen. Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 89 „Gemeinbedarfsflächen westlich der Oberpfalzhalle“ wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

Die Entwurfsunterlagen zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 89 „Gemeinbedarfsflächen westlich der Oberpfalzhalle“ mit Begründung in der Fassung vom 27.08.2025 können in der Zeit vom 16.10.2025 bis einschließlich 18.11.2025 auf der Website der Großen Kreisstadt Schwandorf unter: www.schwandorf.de (Wirtschaft & Bauen – Planen und Bauen aktuell) oder über das zentrale Landesportal www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden.

Als zusätzliches Informationsangebot können die Verfahrensunterlagen während der üblichen Öffnungszeiten bei der Großen Kreisstadt Schwandorf im Rathaus, beim Sachgebiet Stadtplanung, Westflügel, Erdgeschoss Ebene -1, Schaukasten beim Aufzug, barrierefrei erreichbar über den Haupteingang Spitalgarten 1 in 92421 Schwandorfim genannten Zeitraum eingesehen werden.

Während dieser Veröffentlichungsfrist kann sich jedermann über die Ziele und Zwecke der Planung informieren und gegebenenfalls Stellungnahmen abgeben. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an bauleitplanverfahren@schwandorf.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.

09.10.2025