Öffentliche Bekanntmachung
Wasserrechtsverfahren – Abwasserbeseitigung Irlbach
Die Stadt Schwandorf hat die Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung von gereinigtem Abwasser aus Kleinkläranlagen und gemeinsam abgeleitetem Niederschlagswasser aus dem Ortskanal Irlbach in den Ivergraben (Flur-Nr. 472 Gem. Haselbach) beantragt. Die Planung liegt bei der Stadt Schwandorf (Tiefbauabteilung Zimmer E 09, Spitalgarten 1, 92421 Schwandorf) in der Zeit vom 27.10.2025 bis 28.11.2025 zur Einsichtnahme aus. Die Planunterlagen können auch online hier eingesehen werden.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist Einwendungen bei der Stadt Schwandorf oder beim Landratsamt Schwandorf gegen den Plan erheben. Die Erhebung von Einwendungen ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich (einfache E-Mail ist nicht ausreichend).
Nach Ablauf der Einwendungsfrist hat die Anhörungsbehörde die rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen den Plan zu erörtern. Die Personen, die Einwendungen erhoben haben, können von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind. Außerdem kann in diesem Fall die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.