34. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. XXIX „Sondergebiet Büro und Verwaltung“, Am Brunnfeld
Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses und Veröffentlichung des Vorentwurfs
Der Planungs- und Umweltausschuss der Großen Kreisstadt Schwandorf hat am 23.10.2025 in öffentlicher Sitzung den Änderungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 65 „Brunnfeld“ gefasst und den Entwurf in der Fassung vom 09.10.2025 gebilligt.
Die 1. Änderung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 65 „Brunnfeld“ wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 1 BauGB durchgeführt. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.
Die Entwurfsunterlagen zur 1. Änderung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 65 „Brunnfeld“ mit Begründung in der Fassung vom 09.10.2025 können in der Zeit vom 11.11.2025 bis einschließlich 15.12.2025 auf der Homepage der Großen Kreisstadt Schwandorf unter http://www.schwandorf.de | Wirtschaft & Bauen | Planen und Bauen aktuell oder über das zentrale Landesportal unter http://www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden.
Während dieser Veröffentlichungsfrist kann sich jedermann über die Ziele und Zwecke der Planung informieren und gegebenenfalls Stellungnahmen abgeben.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch an bauleitplanverfahren@schwandorf.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgeben werden. Als zusätzliches Informationsangebot können die Verfahrensunterlagen während der üblichen Öffnungszeiten bei der Großen Kreisstadt Schwandorf im Rathaus beim Sachgebiet Stadtplanung, Westflügel, Erdgeschoss Ebene -1, Schaukasten beim Aufzug (barrierefrei erreichbar über den Haupteingang Spitalgarten 1 in 92421 Schwandorf) im genannten Zeitraum eingesehen werden.