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Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. XXIX »Sondergebiet Büro und Verwaltung«, Am Brunnfeld

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und Veröffentlichung des Vorentwurfs

Der Planungs- und Umweltausschuss der Großen Kreisstadt Schwandorf hat am 23.10.2025 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. XXIX „Sondergebiet Büro und Verwaltung“, am Brunnfeld gefasst und den Vorentwurf in der Fassung vom 09.10.2025 gebilligt.

Die Vorentwurfsunterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. XXIX „Sondergebiet Büro und Verwaltung“, Am Brunnfeld können in der Zeit vom 12.11.2025 bis einschließlich 16.12.2025 auch auf der Homepage der Großen Kreisstadt Schwandorf unter http://www.schwandorf.de | Wirtschaft & Bauen | Planen und Bauen aktuell oder über das zentrale Landesportal www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden.

Während dieser Veröffentlichungsfrist kann sich jedermann über die Ziele und Zwecke der Planung informieren und gegebenenfalls Stellungnahmen abgeben. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an bauleitplanverfahren@schwandorf.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgeben werden.

Als zusätzliches Informationsangebot können die Verfahrensunterlagen während der üblichen Öffnungszeiten bei der Großen Kreisstadt Schwandorf im Rathaus, beim Sachgebiet Stadtplanung, Westflügel, Erdgeschoss Ebene -1, Schaukasten beim Aufzug (barrierefrei erreichbar über den Haupteingang Spitalgarten 1 in 92421 Schwandorf) im genannten Zeitraum eingesehen werden.

04.11.2025