Weihnachtsaktion des Schwandorfer Hilfswerks 2025
Beantragung der Gutscheine in der Zeit vom 15. November bis 1. Dezember 2025 im Schwandorfer Rathaus
Seit vielen Jahren ist es in Schwandorf Tradition, dass im Rahmen des „Schwandorfer Hilfswerks“ hilfebedürftigen Kindern eine Freude zum Weihnachtsfest bereitet wird.
Begünstigt sind Kinder im Alter von 0 bis 16 Jahren (Stichtag 31. Dezember 2025), deren Eltern Arbeitslosengeld II, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe) erhalten und ihren gewöhnlichen Wohnsitz in der Großen Kreisstadt Schwandorf haben. Jedes Kind erhält einen Gutschein in Höhe von 70 Euro zum Kauf von Kleidung, Schuhen, Schulsachen und Spielwaren. Die Gutscheine sind bei C&A, Müller Drogeriemarkt und im Schuhhaus Gruber in Schwandorf einlösbar
Beantragt werden können die Gutscheine in der Zeit vom 15. November bis 1. Dezember 2025 bei der Stadt Schwandorf per Post (Stadt Schwandorf, Hilfswerk, Spitalgarten 1, 92421 Schwandorf) oder per E-Mail (stadtkaemmerei@schwandorf.de). Zudem ist es möglich, die Unterlagen mit dem Hinweis „Hilfswerk 2025“ in den Postkasten am Rathaus einzuwerfen. Von den berechtigten Eltern sind folgende Unterlagen nötig: der aktuelle vollständige Leistungsbescheid des Jobcenters (Arbeitslosengeld II) bzw. des Landratsamtes (Asylbewerberleistungsgesetz, Sozialhilfe) mit entsprechenden Anlagen, eine Kopie des Personalausweises bzw. des Ersatzausweisdokumentes sowie für eventuelle Rückfragen, die Angabe der Telefonnummer. Nach Durchsicht der Bescheide werden die Gutscheine und die abgegebenen Unterlagen an die Familien versendet.
Die Gutscheine können bis 22. Dezember 2025 in den oben genannten Geschäften eingelöst werden.
Die Stadt Schwandorf freut sich über eine rege Beteiligung, um möglichst vielen Kindern eine Freude zu machen.