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Öffentliche Bekanntmachung

Ankündigung von umweltfachlichen Vorarbeiten 380-kV-Ersatzneubau Schwandorf – Pleinting

Als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber in der Region plant die TenneT TSO GmbH den Ersatzneubau der 220/380-kV-Leitung von Schwandorf nach Pleinting. Derzeit wird das formale Genehmigungsverfahren vorbereitet. Ein zentraler Bestandteil sind umweltfachliche Kartierungen, die zur Bewertung der lokalen Lebensräume für Naturhaushalt und Artenschutz erforderlich sind.

In Vorbereitung eines Genehmigungsverfahrens können diese Untersuchungen im Abschnitt Schwandorf – Landkreisgrenze Schwandorf/Regensburg nun zeitnah erfolgen. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse fließen in das Verfahren ein.

Umweltfachliche Kartierungen

Im Rahmen der Kartierungen werden ökologische Strukturen wie z.B. Biotopbäume und Horstbäume, vorkommende Tierarten sowie Biotop- und Nutzungstypen in einem definierten Gebiet erfasst. Dadurch können die ökologischen Gegebenheiten und deren Bedeutung für den Naturhaushalt im Umfeld des geplanten Vorhabens bewertet werden.

Ort und Zeit der geplanten Maßnahmen

Die Kartierungen starten am 24. November 2025 und sind voraussichtlich bis zum 15. Februar 2026 abgeschlossen. Der zeitliche Ablauf orientiert sich an den Lebenszyklen der Flora und Fauna und hängt von äußeren Umständen wie der Witterung ab und kann sich kurzfristig ändern.

Für die Kartierungen müssen nicht nur landwirtschaftliche, private und öffentliche Wege begangen und befahren, sondern in Einzelfällen auch private Grundstücke betreten werden. Es werden keine schweren Maschinen eingesetzt. Die Kartierungen finden aufgrund der unterschiedlichen Untersuchungsgegenstände an mehreren Terminen über den oben genannten Zeitraum verteilt statt.

Beauftragte Unternehmen

Die Kartierungen erfolgen im Auftrag der TenneT TSO GmbH durch das Naturschutz- und Umweltplanungsbüro Natur Perspektiven GmbH (Hangenham 23, 85417 Marzling).

Art und Umfang der Voruntersuchungen

Innerhalb eines festgelegten Korridors um den geplanten Leitungsverlauf werden im Gelände verschiedene ökologische Erhebungen durchgeführt, darunter insbesondere die Erfassung von Biotopbäumen und Horstbäumen, faunistische Untersuchungen zu verschiedenen Tierarten sowie eine flächendeckende Biotop- und Nutzungstypenkartierung. Dabei werden die Flächen durch Sichtbeobachtungen und Begehungen erfasst. Je nach Gegebenheiten erfolgt die Kartierung entweder direkt auf den Flächen oder von Wegen aus. Zudem werden vereinzelt Vegetationsaufnahmen durchgeführt, um die floristische Zusammensetzung zu dokumentieren und die Flächen naturschutzfachlich einzuordnen. Gegebenenfalls erfolgt eine Fotodokumentation, um markante Strukturen festzuhalten. Die Erhebungen finden in der Regel tagsüber unter geeigneten Witterungsbedingungen statt.

Rechtliche Grundlage

Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Nach § 44 Abs. 1 EnWG sind Eigentümer oder Nutzungsberechtigte der betroffenen Grundstücke verpflichtet, die zur Vorbereitung der Planung des Vorhabens notwendigen Vermessungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen sowie sonstige Vorarbeiten durch den Träger des Vorhabens oder von ihm Beauftragten zu dulden. Mit einer ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. Flurschäden können bei den Begehungen nicht entstehen. Es werden keine MaschinenTenneT TSO GmbH eingesetzt; es handelt sich um Begehungen zu Fuß oder Befahrungen von Wegen. Sollte es dennoch zu Schäden kommen, bitten wir um Benachrichtigung.

Ansprechpartner

Bei Fragen zum Projekt oder zu den geplanten Maßnahmen können Sie sich telefonisch und per Mail an unseren Ansprechpartner wenden:

Daniel Wölki, Telefonnummer: 0921 / 50740-6985, E-Mail: daniel.woelki@tennet.eu