Briefwahl und Wahlbenachrichtigungen
Versand der Wahlbenachrichtigungen
Das Wählerverzeichnis für die Kommunalwahl am 8. März 2026 wird zum Stichtag 25. Januar 2026 angelegt. Die Wahlbenachrichtigungsbriefe für die wahlberechtigten Schwandorfer Bürgerinnen und Bürger werden in den nachfolgenden Tagen bis spätestens 15. Februar 2026 zugestellt. Das Wahlamt bittet in dieser Zeit den Inhalt des Briefkastens besonders genau zu prüfen, damit die Wahlbenachrichtigung nicht versehentlich (z. B. bei der Entsorgung von Werbeprospekten) verloren geht.
Sollten Sie bis zum 15. Februar 2026 noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte umgehend unter wahlamt@schwandorf.de an das Wahlamt der Stadt Schwandorf.
Ausstellung von Briefwahlunterlagen
Die Ausstellung von Wahlscheinen mit Briefwahlunterlagen erfolgt voraussichtlich ab dem 16. Februar 2026 im Briefwahlbüro. Dieses befindet sich im Rathaus der Stadt Schwandorf (Spitalgarten 1, 92421 Schwandorf) in Zimmer E 23 (Erdgeschoss) direkt neben der Information.
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Antrag für die Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen.
Sie haben folgende Möglichkeiten:
- Den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung korrekt ausfüllen und ausreichend frankiert an die Stadt Schwandorf schicken oder in den Briefkasten vor dem Rathaus einwerfen. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen dann an die gewünschte Adresse zugesendet.Damit die Briefwahlunterlagen aufgrund der Postlaufzeiten der Deutschen Post rechtzeitig vor dem Wahltag bei Ihnen ankommen, müssen diese bis spätestens 2. März 2026 beantragt werden.
- Mithilfe des auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Codes oder über die Homepage der Stadt Schwandorf online beantragen. Hierzu wird die Nummer Ihres Stimmbezirks und die Nummer, mit der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, benötigt. Beides ist auf der Vorderseite Ihrer Wahlbenachrichtigung zu finden. Die Online-Antragstellung ist bis Samstag, den 28. Februar 2026 um 23:59 Uhr, möglich.
- Formlos per E-Mail an briefwahl@schwandorf.de unter Angabe von Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Adresse und ggf. abweichender Versandanschrift. Ebenfalls anzugeben ist die Nummer Ihres Stimmbezirks und Ihre Wählerverzeichnisnummer, die Sie auf der Vorderseite Ihrer Wahlbenachrichtigung finden.
- Persönlich im Briefwahlbüro. Für die persönliche Beantragung ist die Vorlage eines Ausweisdokumentes notwendig. Auch Ihre Wahlbenachrichtigung sollten Sie mitbringen. Sie können, sofern gewünscht, vor Ort auch direkt wählen und so an der Briefwahl teilnehmen.
Eine telefonische Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen ist nicht möglich.
Wer einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen für eine andere Person beantragen oder in Empfang nehmen möchte, benötigt hierfür eine schriftliche Vollmacht, die auf dem Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung bereits vorgedruckt ist. Es ist hierbei darauf zu achten, dass die Vollmacht richtig ausgefüllt und vor allem unterschrieben ist. Das Briefwahlbüro ist telefonisch unter 09431 / 45 -318 und -319 und per E-Mail unter briefwahl@schwandorf.de erreichbar. Das Wahlamt erreichen Sie per E-Mail unter wahlamt@schwandorf.de.
Das Briefwahlbüro hat zu folgenden Zeiten geöffnet:
- Montag – Mittwoch: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
- Donnerstag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
- Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass am Mittwochnachmittag ausschließlich das Briefwahlbüro geöffnet hat. Andere Rathaus-Dienstleistungen sind in dieser Zeit nicht möglich.
Zusätzlich ist das Briefwahlbüro am Freitag, den 6. März 2026 von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr durchgehend geöffnet.
Stichwahl
Für eine mögliche Stichwahl am 22. März 2026 kann schon bei Beantragung des Wahlscheins mit Briefunterlagen für die Kommunalwahl am 08. März 2026 ebenfalls ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt werden. Diese werden dann im Falle einer Stichwahl automatisch versandt. Beachten Sie hierzu das entsprechende Feld auf dem Wahlscheinantrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Sollte es zu einer Stichwahl am 22. März 2026 kommen, haben Sie folgende Möglichkeiten einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu beantragen (sofern dies nicht wie oben beschrieben gemeinsam mit dem Antrag auf einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahl am 8. März 2026 geschehen ist):
- Den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung korrekt ausfüllen und ausreichend frankiert an die Stadt Schwandorf schicken oder in den Briefkasten vor dem Rathaus einwerfen. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen dann an die gewünschte Adresse zugesendet. Damit die Briefwahlunterlagen aufgrund der Postlaufzeiten der Deutschen Post sicher noch rechtzeitig vor dem Wahltag bei Ihnen ankommen, müssen diese bis spätestens 16. März 2026 beantragt werden.
- Mithilfe des auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Codes oder über die Homepage der Stadt Schwandorf online beantragen. Hierzu wird die Nummer Ihres Stimmbezirks und die Nummer, mit der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, benötigt. Beides ist auf der Vorderseite Ihrer Wahlbenachrichtigung zu finden. Die Online-Antragstellung ist bis Samstag, den 14. März 2026 um 23:59 Uhr, möglich.
- Formlos per E-Mail an briefwahl@schwandorf.de unter Angabe von Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Adresse und ggf. abweichender Versandanschrift. Ebenfalls anzugeben ist die Nummer Ihres Stimmbezirks und Ihre Wählerverzeichnisnummer, die Sie auf der Vorderseite Ihrer Wahlbenachrichtigung finden
- Persönlich im Briefwahlbüro. Für die persönliche Beantragung ist die Vorlage eines Ausweisdokumentes notwendig. Auch Ihre Wahlbenachrichtigung sollten Sie mitbringen. Sie können, sofern gewünscht, vor Ort auch direkt wählen und so an der Briefwahl teilnehmen.
Eine telefonische Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen ist auch im Falle einer Stichwahl nicht möglich.
Das Briefwahlbüro ist telefonisch unter 09431 / 45 -318 und -319 und per E-Mail unter briefwahl@schwandorf.de erreichbar. Das Wahlamt erreichen Sie per E-Mail unter wahlamt@schwandorf.de. Das Briefwahlbüro hat zu folgenden Zeiten geöffnet:
- Montag – Mittwoch: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
- Donnerstag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
- Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass am Mittwochnachmittag ausschließlich das Briefwahlbüro geöffnet hat. Andere Rathaus-Dienstleistungen sind in dieser Zeit nicht möglich.
Zusätzlich ist das Briefwahlbüro am Freitag, den 20. März 2026 von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr durchgehend geöffnet.