Inhalt

Wahlhelferinnen und -helfer

Informationen zu und für Wahlhelferinnen und -helfer

Zur Durchführung von Wahlen und Volksentscheiden ist die Stadt Schwandorf auf engagierte Mitbürgerinnen und Mitbürger angewiesen, die sich ehrenamtlich einbringen wollen. In Schwandorf werden für die Kommunalwahl ca. 400 Wahlhelferinnen und -helfer benötigt. Neben den städtischen Bediensteten und Mitarbeitenden aus anderen Behörden benötigen wir auch die Mithilfe von Wahlberechtigten in Schwandorf

Auch Sie können aktiv am politischen Geschehen teilnehmen und als Wahlhelfer/-in zu einem reibungslosen Wahlablauf beitragen. Sie können sich hierzu gerne per E-Mail an wahlamt@schwandorf.de oder online bei der Stadt Schwandorf melden.

Voraussetzungen für den Einsatz als Wahlhelfer/-in bei der Kommunalwahl:

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG) oder eine andere EU - Staatsangehörigkeit
  • Ihre Hauptwohnung oder Ihr gewöhnlicher Aufenthalt ist in Schwandorf
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen gemäß Art. 2 Gemeindelandkreiswahlgesetz (GLKrWG)

Für die ehrenamtliche Tätigkeit als Wahlhelfer/-in erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 Euro für die Mitwirkung an der Hauptwahl am 8. März 2026, die Ihnen im Laufe des Tages in Ihrem Abstimmungs- oder Auszählungsraum ausgezahlt wird. Für die Teilnahme an einer möglichen Stichwahl am 22. März 2026 erhalten Sie 60 Euro. Für die Hauptwahl am 8. März 2026 werden für die Auszählung in den Stützpunkten und der Oberpfalzhalle Getränke und Brotzeit bereitgestellt. Bei der Stichwahl am 22. März 2026 verpflegen Sie sich bitte selbst.


Einsatz im Urnenwahlbezirk – 
Aufgaben und Funktionen

Die Stadt Schwandorf ist in 24 Stimmbezirke aufgeteilt. Für jeden Stimmbezirk wird ein Wahlvorstand gebildet, der aus acht Mitgliedern besteht. Er sorgt dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger im Wahlraum wählen können und ab 18 Uhr ein Ergebnis ermittelt wird. Ihre jeweilige Aufgabe hängt von Ihrer Funktion im Wahlvorstand ab. Diese sind:

Ihre Tätigkeit beginnt im Urnenwahlbezirk um 7.45 Uhr. Es gibt eine Vormittags- und eine Nachmittagsschicht, Sie müssen also nicht den ganzen Tag vor Ort sein. Spätestens um 18.00 Uhr trifft sich das gesamte Team wieder im Abstimmungsraum und zählt gemeinsam die Stimmen aus. Der Einsatz endet, sobald alle Stimmzettel ausgewertet und die Niederschrift erstellt ist.


Einsatz bei der Briefwahl – 
Aufgaben und Funktionen

Es werden 17 Briefwahlvorstände gebildet, die alle in der Oberpfalzhalle, in der Schwimmbadstr. 4, 92421 Schwandorf, untergebracht sind. Ein Briefwahlvorstand besteht aus zehn Mitgliedern. Er sorgt dafür, dass die Wahlbriefe für die Auszählung vorbereitet werden und ab 18:00 Uhr ein Ergebnis ermittelt wird.

Ihre jeweilige Aufgabe hängt von Ihrer Funktion im Briefwahlvorstand ab. Diese sind:

Ihr Einsatz beginnt am Nachmittag um 15.45 Uhr. Der Einsatz endet, sobald alle Stimmzettel ausgewertet und die Niederschrift erstellt ist.