Öffentliche Bekanntmachung
Erörterungstermin gern. Art. 73 Abs. 6 BayVwVfG im Rahmen des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens zur teilweisen Wiederverfüllung des Kiesabbaugebiets Ost im Bereich der Grundstücke mit den FlNrn. 311, 312, 313, 314 und 315 der Gemarkung Klardorf
Antragsteller: Kieswerk Klardorf GmbH & Co. Produktions KG
Die Kieswerk Klardorf GmbH & Co. Produktions KG, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Georg Mulzer, hat beim Landratsamt Schwandorf die teilweise Wiederverfüllung des Kiesabbaugebiets Ost in Klardorf beantragt. Der Erörterungstermin dient dazu, die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen mit dem Antragsteller, den Betroffenen, den Einwendern sowie den Behörden und anerkannten Naturschutzvereinigungen, welche im Verfahren eine Stellungnahme abgegeben haben, zu erörtern.
Die Erörterung der eingegangenen Stellungnahmen findet am Donnerstag, den 11. Dezember 2025, ab 09.00 Uhr im Landratsamt Schwandorf (Wackersdorfer Straße 80, 92421 Schwandorf) im Sitzungssaal U 57 I statt.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten im jeweiligen Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann. Verspätet eingegangene Einwendungen bleiben bei der Erörterung und abschließenden Entscheidung unberücksichtigt. Das Anhörungsverfahren ist mit Schluss der Verhandlung beendet. Es wird darauf hingewiesen, dass der Termin nicht öffentlich ist. Sofern keiner der Anwesenden Einwände dagegen erhebt, kann die Öffentlichkeit des Termins hergestellt werden.