Inhalt

Öffentliche Bekanntmachung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. XXIV Sondergebiet „Fahrzeugentwicklungszentrum“, Klardorf – hier: Veröffentlichung des Entwurfs und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Planungs- und Umweltausschuss der Großen Kreisstadt Schwandorf hat am 04.12.2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. XXIV Sondergebiet „Fahrzeugentwicklungszentrum“, Klardorf in der Fassung vom 04.12.2025 gebilligt.

Der Inhalt der Bekanntmachung und die Entwurfsunterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. XXIV Sondergebiet „Fahrzeugentwicklungszentrum“, Klardorfmit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 04.12.2025 können in der Zeit vom 30.12.2025 bis einschließlich 06.02.2025 online unter www.schwandorf.de (Wirtschaft & Bauen | Planen und Bauen aktuell) oder über das zentrale Landesportal unter www.bauleitplanung.bayern.de auch digital abgerufen werden.

Als zusätzliches Informationsangebot können die Verfahrensunterlagen während der üblichen Öffnungszeiten bei der Großen Kreisstadt Schwandorf im Rathaus (beim Sachgebiet Stadtplanung, Westflügel, Erdgeschoss Ebene -1, Schaukasten beim Aufzug, barrierefrei erreichbar über den Haupteingang, Spitalgarten 1, 92421 Schwandorf) im genannten Zeitraum eingesehen werden.

Während dieser Veröffentlichungsfrist kann sich jedermann über die Ziele und Zwecke der Planung informieren und gegebenenfalls Stellungnahmen abgeben. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an bauleitplanverfahren@schwandorf.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.


19.12.2025