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In der Stadt Schwandorf gibt es zahlreiche Kindergärten, Kinderkrippen, Kinderhäuser sowie zwei Waldkindergärten (neuer Waldkindergarten am Weinberg wird voraussichtlich im Frühjahr 2026 eröffnet).

Hier geht’s zur Anmeldung für eine Kindertagesstätte:

Kitaplatz - Bedarfsanmeldung

Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen:

Was bedeutet der Begriff Kita?

Kita ist der Überbegriff für alle Einrichtungsarten und umfasst sowohl Kindergärten, Kinderkrippen als auch Kinderhäuser.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Probleme bei der Anmeldung habe?

Sofern Sie Hilfe bei der Anmeldung zur Kitaplatz-Bedarfsanmeldung benötigen, können Sie gerne mit den zuständigen Sachbearbeiterinnen einen Termin vereinbaren. Bitte geben Sie hierbei den Namen und das Geburtsdatum des Kindes an.

E-Mail-Adresse: kindertagesstaetten@schwandorf.de

Ist eine Anmeldung zur Kitaplatz-Bedarfsanmeldung nur online möglich?

Ja, die Anmeldung für einen Betreuungsplatz bei einer Kindertagesstätte kann nur online durchgeführt werden. Hierfür klicken Sie auf den Button „Kitaplatz-Bedarfsanmeldung“.

Was soll ich tun, wenn ich keinen Betreuungsplatz erhalte?

Die Benachrichtigung über die Absage eines Betreuungsplatzes erfolgt über das Bayern-ID-Postfach. Die Zugangsdaten hierfür haben Sie zu Beginn der Anmeldung vergeben. Sofern das Kind keinen Betreuungsplatz erhält, steht es auf der Warteliste der Stadt Schwandorf. Sobald ein freier Platz in einer Kindertagesstätte im Stadtgebiet Schwandorf zur Verfügung steht, werden Sie von der betroffenen Einrichtung informiert. Sie können dann entscheiden, ob Sie den Platz annehmen möchten oder nicht.

Achtung: Sofern Sie den Platz ablehnen, verfällt Ihr Rechtsanspruch für das laufende Kita-Jahr.

Gibt es Alternativen für einen Kindergarten- bzw. Kinderkrippenplatz?

Sollten Sie für das laufende Kita-Jahr keinen Betreuungsplatz erhalten haben, können Sie einen Antrag auf Tagespflege beim Kreisjugendamt einreichen. Ihr Kind wird dann von einer Tagesmutter betreut. Ihr Ansprechpartner in diesem Bereich ist somit das Kreisjugendamt Schwandorf.

Was ist zu tun, wenn das Kind von der Kinderkrippe in den Kindergarten wechseln will?

Da sich die Einrichtungsart ändert, ist in jedem Fall eine neue Kitaplatz-Bedarfsanmeldung notwendig.

Was ist zu tun, wenn das Kind bereits einen Betreuungsplatz hat, aber die Kindertagesstätte wechseln möchte?

Das Online-Aufnahmeportal Kitaplatz-Pilot ist nur für Neuanmeldungen. Deshalb darf bei einem Wechsel keine neue Anmeldung für einen Einrichtungswechsel gestellt werden. Das Programm stellt diese Anfragen automatisch zurück. Bei einem Wechsel der Kindertagesstätte (wir sprechen hierbei von derselben Einrichtungsart) liegen wir außerhalb des Aufnahmeprogramms. Das heißt, die Stadt Schwandorf hat hier keinen Handlungsspielraum.

Falls das Kind beispielsweise derzeit in einem Kindergarten betreut wird und in einen anderen Kindergarten (selbe Einrichtungsart) wechseln möchte, dann ist dieser Wechsel intern mit Ihrer derzeitigen Kita-Leitung abzuklären. Ihre Kita-Leitung setzt sich dann mit der neuen Kita-Leitung der anderen Wunscheinrichtung in Verbindung. Es wird abgeklärt, ob ein Wechsel grundsätzlich möglich ist und falls ja, zu welchem Zeitpunkt.

Bitte beachten Sie, dass, sofern ein Wechsel durchgeführt wird, eine Rückkehr in den derzeitigen Kindergarten nicht mehr möglich ist. Die Kita-Leitungen setzen die Stadt bezüglich des Wechsels in Kenntnis. Sollte der Wechsel aufgrund mehrerer Gründe abgelehnt werden, nehmen Sie trotzdem keine Neuanmeldung im System vor!

Denn: Laut unserem Online-Programm haben Sie nach wie vor einen Betreuungsplatz, weshalb die neue Anmeldung nicht zulässig wäre. Die Kita-Leitung wird sich den gewünschten Wechsel vermerken. Möglicherweise kann dieser zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden. Die betroffenen Kita-Leitungen setzen die Stadt Schwandorf diesbezüglich in Kenntnis. Sollten Sie allerdings Ihren bisherigen Betreuungsplatz gekündigt haben, ist eine neue Anmeldung jederzeit möglich.