Das Online-Aufnahmeportal Kitaplatz-Pilot ist nur für Neuanmeldungen. Deshalb darf bei einem Wechsel keine neue Anmeldung für einen Einrichtungswechsel gestellt werden. Das Programm stellt diese Anfragen automatisch zurück. Bei einem Wechsel der Kindertagesstätte (wir sprechen hierbei von derselben Einrichtungsart) liegen wir außerhalb des Aufnahmeprogramms. Das heißt, die Stadt Schwandorf hat hier keinen Handlungsspielraum.
Falls das Kind beispielsweise derzeit in einem Kindergarten betreut wird und in einen anderen Kindergarten (selbe Einrichtungsart) wechseln möchte, dann ist dieser Wechsel intern mit Ihrer derzeitigen Kita-Leitung abzuklären. Ihre Kita-Leitung setzt sich dann mit der neuen Kita-Leitung der anderen Wunscheinrichtung in Verbindung. Es wird abgeklärt, ob ein Wechsel grundsätzlich möglich ist und falls ja, zu welchem Zeitpunkt.
Bitte beachten Sie, dass, sofern ein Wechsel durchgeführt wird, eine Rückkehr in den derzeitigen Kindergarten nicht mehr möglich ist. Die Kita-Leitungen setzen die Stadt bezüglich des Wechsels in Kenntnis. Sollte der Wechsel aufgrund mehrerer Gründe abgelehnt werden, nehmen Sie trotzdem keine Neuanmeldung im System vor!
Denn: Laut unserem Online-Programm haben Sie nach wie vor einen Betreuungsplatz, weshalb die neue Anmeldung nicht zulässig wäre. Die Kita-Leitung wird sich den gewünschten Wechsel vermerken. Möglicherweise kann dieser zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden. Die betroffenen Kita-Leitungen setzen die Stadt Schwandorf diesbezüglich in Kenntnis. Sollten Sie allerdings Ihren bisherigen Betreuungsplatz gekündigt haben, ist eine neue Anmeldung jederzeit möglich.