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Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 101 „Praxis-, Büro- und Einzelhandelsflächen Südpark“ – hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und Veröffentlichung des Vorentwurfs

Der Planungs- und Umweltausschuss der Großen Kreisstadt Schwandorf hat am 04.12.2025 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 101 „Praxis-, Büro- und Einzelhandelsflächen Südpark“ gefasst und den Vorentwurf in der Fassung vom 20.11.2025 gebilligt.

Der Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 101 „Praxis-, Büro- und Einzelhandelsflächen Südpark“ wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB durchgeführt. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

Die Vorentwurfsunterlagen zum Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 101 „Praxis-, Büro- und Einzelhandelsflächen Südpark“ können in der Zeit vom 28.01.2026 bis einschließlich 03.03.2026 online unter www.schwandorf.de (Wirtschaft & Bauen | Planen und Bauen aktuell) oder über das zentrale Landesportal unter www.bauleitplanung.bayern.de auch digital abgerufen werden.

Während dieser Veröffentlichungsfrist kann sich jedermann über die Ziele und Zwecke der Planung informieren und gegebenenfalls Stellungnahmen abgeben. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an bauleitplanverfahren@schwandorf.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgeben werden.

Als zusätzliches Informationsangebot können die Verfahrensunterlagen während der üblichen Öffnungszeiten bei der Großen Kreisstadt Schwandorf im Rathaus (Sachgebiet Stadtplanung, Westflügel, Erdgeschoss Ebene -1, Schaukasten beim Aufzug, barrierefrei erreichbar über den Haupteingang, Spitalgarten 1, 92421 Schwandorf) im genannten Zeitraum eingesehen werden.