Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr.98 Allgemeines Wohngebiet „Niederhof Nord“ – hier: Veröffentlichung des Entwurfs und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Planungs- und Umweltausschuss der Großen Kreisstadt Schwandorf hat am 04.12.2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zum Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr.98 Allgemeines Wohngebiet „Niederhof Nord“ in der Fassung vom 20.11.2025 gebilligt.
Die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 98 Allgemeines Wohngebiet „Niederhof Nord“in der Fassung vom 20.11.2025 können in der Zeit vom 29.01.2026 bis einschließlich 04.03.2026 online unter www.schwandorf.de (Wirtschaft & Bauen | Planen und Bauen aktuell) oder über das zentrale Landesportal unter www.bauleitplanung.bayern.de auch digital abgerufen werden.
Während dieser Veröffentlichungsfrist kann sich jedermann über die Ziele und Zwecke der Planung informieren und gegebenenfalls Stellungnahmen abgeben. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an bauleitplanverfahren@schwandorf.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgeben werden.
Als zusätzliches Informationsangebot können die Verfahrensunterlagen während der üblichen Öffnungszeiten bei der Großen Kreisstadt Schwandorf im Rathaus (Sachgebiet Stadtplanung, Westflügel, Erdgeschoss Ebene -1, Schaukasten beim Aufzug, barrierefrei erreichbar über den Haupteingang, Spitalgarten 1, 92421 Schwandorf) im genannten Zeitraum eingesehen werden.