Öffentliche Bekanntmachung
2. Änderung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 86 Gewerbegebiet (GE) Sitzenhof Waldfabrik – hier: Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses, Veröffentlichung des Entwurfs und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Planungs- und Umweltausschuss der Großen Kreisstadt Schwandorf hat am 29.01.2026 in öffentlicher Sitzung den Änderungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 86 „Gewerbegebiet (GE) Sitzenhof Waldfabrik“ gefasst und den Entwurf in der Fassung vom 27.01.2026 gebilligt.
Die 2. Änderung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 86 „Gewerbegebiet (GE) Sitzenhof Waldfabrik“ wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Von den Verfahrenserleichterungen nach § 13 Abs. 2 BauGB wird Gebrauch gemacht. Weiter wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Die Entwurfsunterlagen zur 2. Änderung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 86 „Gewerbegebiet (GE) Sitzenhof Waldfabrik“ mit Begründung in der Fassung vom 27.01.2026 können in der Zeit vom 27.02.2026 bis einschließlich 02.04.2026 unter www.schwandorf.de (Wirtschaft & Bauen | Planen und Bauen aktuell) oder über das zentrale Landesportal unter www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden.
Während dieser Veröffentlichungsfrist kann sich jedermann über die Ziele und Zwecke der Planung informieren und gegebenenfalls Stellungnahmen abgeben. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an bauleitplanverfahren@schwandorf.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgeben werden.
Als zusätzliches Informationsangebot können die Verfahrensunterlagen während der üblichen Öffnungszeiten bei der Großen Kreisstadt Schwandorf im Rathaus (Sachgebiet Stadtplanung, Westflügel, Erdgeschoss Ebene -1, Schaukasten beim Aufzug, barrierefrei erreichbar über den Haupteingang, Spitalgarten 1, 92421 Schwandorf) im genannten Zeitraum eingesehen werden.