Öffentliche Bekanntmachung
Ankündigung von umweltfachlichen Vorarbeiten 380-kV-Ersatzneubau Schwandorf – Pleinting (Ostbayernachse, P473 - Netzentwicklungsplan)
Als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber in der Region plant die TenneT TSO GmbH den Ersatzneubau der 220/380-kV-Leitung von Schwandorf nach Pleinting. Derzeit wird das formale Genehmigungsverfahren vorbereitet. Ein zentraler Bestandteil sind umweltfachliche Kartierungen, die zur Bewertung der lokalen Lebensräume für Naturhaushalt und Artenschutz erforderlich sind.
In Vorbereitung eines Genehmigungsverfahrens können diese Untersuchungen im Abschnitt Umspannwerk Schwandorf – Landkreisgrenze Schwandorf/Regensburg nun zeitnah erfolgen. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse fließen in das Verfahren ein.
Umweltfachliche Kartierungen
Im Rahmen der Kartierungen werden ökologische Strukturen wie z.B. Biotopbäume und Horstbäume, vorkommende Tierarten sowie Biotop- und Nutzungstypen in einem definierten Gebiet erfasst. Dadurch können die ökologischen Gegebenheiten und deren Bedeutung für den Naturhaushalt im Umfeld des geplanten Vorhabens bewertet werden.
Ort und Zeit der geplanten Maßnahmen
Die Kartierungen starten am 09. März 2026 und sind voraussichtlich bis zum 31.Dezember 2026 abgeschlossen. Der zeitliche Ablauf orientiert sich an den Lebenszyklen der Flora und Fauna und hängt von äußeren Umständen wie der Witterung ab und kann sich kurzfristig ändern.
Für die Kartierungen müssen nicht nur landwirtschaftliche, private und öffentliche Wege begangen und befahren, sondern in Einzelfällen auch private Grundstücke betreten werden. Es werden keine schweren Maschinen eingesetzt. Die Kartierungen finden aufgrund der unterschiedlichen Untersuchungsgegenstände an mehreren Terminen über den oben genannten Zeitraum verteilt statt. Die Nennung konkreter Termine für Betretungen ist aus o.g. Gründen nicht möglich.
Beauftragte Unternehmen
Die Kartierungen erfolgen im Auftrag der TenneT TSO GmbH durch die folgenden beiden Fachbüros für Naturschutz und Umweltplanung: Natur Perspektiven GmbH (Hangenham 23, 85417 Marzling) und Prof. Schaller UmweltConsult GmbH (PSU, Domagkstraße 1a, 80807 München).
Art und Umfang der Voruntersuchungen
Innerhalb eines festgelegten Korridors um den geplanten Leitungsverlauf werden im Gelände verschiedene ökologische Erhebungen durchgeführt, in Form von faunistischen Untersuchungen zu verschiedenen Tierarten sowie eine flächendeckende Biotop- und Nutzungstypenkartierung. Gegenstand der faunistischen Untersuchungen sind insbesondere die folgenden Arten und Artengruppen: Brutvögel (inkl. horstbrütende Arten, Eulen und Käuze), Rast- und Zugvögel, Reptilien, Amphibien, Haselmaus, Fledermäuse, xylobionte (holzbewohnende) Käfer.
Dabei werden die Flächen durch Sichtbeobachtungen und Begehungen erfasst. Je nach Gegebenheiten erfolgt die Kartierung entweder direkt auf den Flächen oder von Wegen aus. Zudem werden Vegetationsaufnahmen durchgeführt, um die floristische Zusammensetzung zu dokumentieren und die Flächen naturschutzfachlich einzuordnen. Gegebenenfalls erfolgt eine Fotodokumentation, um markante Strukturen festzuhalten. Die Erhebungen finden in der Regel tagsüber unter geeigneten Witterungsbedingungen statt. Abweichend davon finden für bestimmte Artengruppen (insbesondere Fledermäuse sowie Eulen und Käuze) teilweise auch nachts Erhebungen statt.
Des Weiteren ist es zur Erhebung einiger Arten bzw. Artengruppen erforderlich, dass auf den zu untersuchenden Flächen Hilfsmittel ausgebracht werden. Die Flurstücke, die dies voraussichtlich betrifft, sind in der beigefügten Liste aufgeführt. Hierbei handelt es sich insbesondere um:
• sogenannte „künstliche Verstecke“ für die Erhebung von Reptilien und Amphibien – in der Regel werden dazu rechteckige Zuschnitte von schwarzer Teichfolie (oder vergleichbar, z.B. Holzbretter) auf geeigneten Flächen ausgelegt. Es wird dabei darauf geachtet, dass die „künstlichen Verstecke“ so ausgelegt werden, dass sie nicht bei der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung stören (Auslegen in Randbereichen). Die künstlichen Verstecke werden im Frühjahr ausgelegt und im September wieder eingeholt. Zur Erfassung von Molchen werden im Zeitraum Frühjahr bis Sommer in Stillgewässern zudem Kleinfischreusen ausgebracht (Ausbringung abends, Einholen am nächsten Morgen).
• sogenannte „Horchboxen“ für die Erhebung von Fledermäusen – hierbei handelt es sich um etwa handgroße Geräte, die für einige Tage an einzelnen Bäumen angebracht werden und in dieser Zeit die Rufe von Fledermäusen aufzeichnen. Eine Verletzung der Bäume ist dabei nicht zu befürchten. Die Anbringung für einige Tage erfolgt mehrmals im Zeitraum Anfang März bis Ende Oktober.
• sogenannte „Niströhren/ Tubes“ für Haselmäuse – hierbei handelt es sich um kleine Kästen aus Holz und Wellkunststoff oder um Kunststoffröhren, die an Ästen in Gehölzen angebracht werden. Eine Verletzung der Gehölze ist dabei nicht zu befürchten. Die Niströhren werden typischerweise im Frühjahr angebracht und im November wieder eingeholt.
Durch das Ausbringen der Hilfsmittel kommt es zu keiner Beeinträchtigung für die Bewirtschaftung der Flächen.
Rechtliche Grundlage
Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Nach § 44 Abs. 1 EnWG sind Eigentümer oder Nutzungsberechtigte der betroffenen Grundstücke verpflichtet, die zur Vorbereitung der Planung des Vorhabens notwendigen Vermessungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen sowie sonstige Vorarbeiten durch den Träger des Vorhabens oder von ihm Beauftragten zu dulden. Mit einer ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. Flurschäden können bei den Begehungen nicht entstehen. Es werden keine Maschinen eingesetzt; es handelt sich um Begehungen zu Fuß oder Befahrungen von Wegen. Sollte es dennoch zu Schäden kommen, bitten wir um Benachrichtigung.
Ansprechpartner
Bei Fragen zum Projekt oder zu den geplanten Maßnahmen können Sie sich telefonisch und per Mail an unseren Ansprechpartner wenden.
Kontakt
Daniel Wölki, Telefonnummer: 0921 50740-6985, E-Mail: daniel.woelki@tennet.eu