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Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. XXIX »Sondergebiet Büro und Verwaltung«, am Brunnfeld 

Veröffentlichung des Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Planungs- und Umweltausschuss der Großen Kreisstadt Schwandorf hat am 26.03.2026 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. XXIX „Sondergebiet Büro- und Verwaltung“, am Brunnfeld in der Fassung vom 12.03.2026 gebilligt.

Der Inhalt der Bekanntmachung und die Entwurfsunterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. XXIX „Sondergebiet Büro- und Verwaltung“, am Brunnfeld mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 12.03.2026 können in der Zeit vom 15.04.2026 bis einschließlich 20.05.2026 auf der Homepage der Großen Kreisstadt Schwandorf unter: https://www.schwandorf.de/Wirtschaft-Bauen/Planen-und-Bauen-aktuell/ oder über das zentrale Landesportal www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden.

Als zusätzliches Informationsangebot können die Verfahrensunterlagen während der üblichen Öffnungszeiten bei der Großen Kreisstadt Schwandorf im Rathaus, beim Sachgebiet Stadtplanung, Westflügel, Erdgeschoss Ebene -1, Schaukasten beim Aufzug, barrierefrei erreichbar über den Haupteingang Spitalgarten 1 in 92421 Schwandorf im genannten Zeitraum eingesehen werden.

Während dieser Veröffentlichungsfrist kann sich jedermann über die Ziele und Zwecke der Planung informieren und gegebenenfalls Stellungnahmen abgeben.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch an bauleitplanverfahren@schwandorf.de übermittelt werden.

Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch schriftlich bei der Großen Kreisstadt Schwandorf, Spitalgarten 1, 92421 Schwandorf oder mündlich zur Niederschrift, während der Öffnungszeiten abgeben werden.

02.04.2026