Öffentliche Bekanntmachung
Kommunale Wärmeplanung der Großen Kreisstadt Schwandorf
Zielszenario nach §17 WPG, Einteilung des beplanten Gebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete nach §18 WPG, Wärmeversorgungsarten nach §19 WPG und Umsetzungsstrategie nach §20 WPG
Der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Schwandorf hat am 29.01.2026 die im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung erstellte Zielszenario nach §17 WPG, die Einteilung des beplanten Gebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete nach §18 WPG, die Wärmeversorgungsarten nach §19 WPG und die Umsetzungsstrategie nach §20 WPG gebilligt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Veröffentlichung der Unterlagen und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §§ 7,13 Wärmeplanungsgesetz sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Die Unterlagen zur Wärmeplanung können auf der Homepage der Großen Kreisstadt Schwandorf in der Zeit vom 21.04.2026 bis einschließlich 27.05.2026 unter www.schwandorf.de (Klimaschutz und Energie – Kommunale Wärmeplanung – Öffentliche Beteiligung zum Entwurf der Wärmeplanung) eingesehen werden. Als zusätzliches Informationsangebot können die Verfahrensunterlagen während der üblichen Öffnungszeiten bei der Großen Kreisstadt Schwandorf im Rathaus, (Sachgebiet Stadtplanung, Westflügel, Erdgeschoss Ebene -1, Schaukasten beim Aufzug, barrierefrei erreichbar über den Haupteingang, Spitalgarten 1, 92421 Schwandorf) im genannten Zeitraum eingesehen werden.
Während dieser Veröffentlichungsfrist kann sich jedermann über die Ziele und Zwecke der Planung informieren und gegebenenfalls Stellungnahmen abgeben. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an waermeplanung@schwandorf.de übermittelt werden.
Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch schriftlich bei der Großen Kreisstadt Schwandorf (Spitalgarten 1, 92421 Schwandorf) oder mündlich zur Niederschrift, während der Öffnungszeiten, abgeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, wenn die Große Kreisstadt Schwandorf den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit nicht von Bedeutung ist. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Für Fragen und zur Erläuterung stehen Ihnen die Mitarbeitenden telefonisch unter 09431 / 45-177 zur Verfügung.