Überprüfung der Standfestigkeit von Grabmälern in den Städtischen Friedhöfen Schwandorf
Ab Donnerstag, den 28. Mai 2026
Der Friedhofsträger ist nach den Unfallverhütungsvorschriften der SVLFG (VSG 4.7 Friedhöfe und Krematorien, § 9 Nr. 2) verpflichtet, die Grabmale mindestens einmal jährlich auf ihre Standfestigkeit zu überprüfen. Die Kontrolle durch das städtische Personal findet ab dem 28. Mai 2026 statt und wird einige Tage in Anspruch nehmen.
Die Friedhöfe werden in der nachstehenden Reihenfolge überprüft:
Friedhof Dachelhofen
Friedhof Ettmannsdorf
Friedhof Klardorf
Friedhof Fronberg
Friedhof Schwandorf
Die Friedhofsverwaltung bittet die Grabnutzungsberechtigten, ihrer Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht gem. § 37 der aktuell gültigen Friedhofssatzung der Stadt Schwandorf nachzukommen und Schäden durch eine fachkundige Firma beseitigen zu lassen.
Sollten bei der Überprüfung Mängel in der Standfestigkeit festgestellt werden, wird ein entsprechender Hinweis am Grabstein angebracht bzw. werden die Nutzungsberechtigten angeschrieben. Bei akuter Unfallgefahr muss der Grabstein umgelegt werden.
Weitere Auskünfte erteilt die Friedhofsverwaltung der Stadt Schwandorf unter derTelefonnummer 09431 / 45-194.