Inhalt

Öffentliche Bekanntmachung

34. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. XXIX „Sondergebiet Büro- und Verwaltung, am Brunnfeld“ –hier: Erneute Veröffentlichung des geänderten Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB

Der Planungs- und Umweltausschuss der Großen Kreisstadt Schwandorf hat am 24.09.2026 in öffentlicher Sitzung den geänderten Entwurf zur 34. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. XXIX „Sondergebiet Büro- und Verwaltung, am Brunnfeld“  in der Fassung vom 14.09.2026 gebilligt.

Der Inhalt der Bekanntmachung und die geänderten Entwurfsunterlagen zur 34. Flächennutzungsplanänderung mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 14.09.2026 können in der Zeit vom 07.10.2026 bis einschließlich 22.10.2026 unter www.schwandorf.de (Wirtschaft & Bauen | Planen und Bauen aktuell) oder über das zentrale Landesportal www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden. Die Veröffentlichungsfrist wird gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB angemessen verkürzt.

Als zusätzliches Informationsangebot können die geänderten Verfahrensunterlagen während der üblichen Öffnungszeiten bei der Großen Kreisstadt Schwandorf im Rathaus (Sachgebiet Stadtplanung, Westflügel, Erdgeschoss Ebene -1, Schaukasten beim Aufzug, barrierefrei erreichbar über den Haupteingang Spitalgarten 1, 92421 Schwandorf) im genannten Zeitraum eingesehen werden.

Während dieser Veröffentlichungsfrist kann sich jedermann über die Ziele und Zwecke der Planung informieren und gegebenenfalls Stellungnahmen zur 34. Änderung des Flächennutzungsplans abgeben. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 sind nur Stellungnahmen auf die in den Unterlagen rot gekennzeichneten Änderung, Ergänzung oder deren Auswirkung möglich. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an bauleitplanverfahren@schwandorf.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch schriftlich bei der Großen Kreisstadt Schwandorf oder mündlich zur Niederschrift, während der Öffnungszeiten abgeben werden.