Benutzungsbedingungen für Park & Ride Anlage
1. Parkberechtigt sind die Benutzer der Bahn und anderer öffentlicher Verkehrsmittel.
2. Lösen Sie bitte einen digitalen Parkberechtigungsschein (siehe unten stehenden Link) oder legen Sie Ihren Parkberechtigungsschein gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe Ihres Fahrzeuges aus.
(In Eilfällen bitte Fahrkarten aufbewahren).
3. Parken Sie bitte nur auf den markierten Parkflächen.
4. Der Parkplatz wird nicht bewacht. Sie parken auf eigene Gefahr.
5. Das widerrechtliche Abstellen von Fahrzeugen wird als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Unter nachfolgendem Link können Sie den Parkberechtigungsschein Online anfordern: Anforderung digitaler Parkberechtigungsschein P+R-Anlage