- Bekanntgabe des Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB -
Die Verbandsversammlung des Zweckverbands Interkommunales Gewerbegebiet an der A 93, Schwandorf – Wackersdorf – Steinberg, hat am 20.03.2017 in öffentlicher Sitzung gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB die Neuaufstellung eines Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan für das Verbandsgebiet des „Zweckverbandes Interkommunales Gewerbegebiet an der A 93“ Schwandorf – Steinberg am See- Wackersdorf beschlossen und die Verwaltung beauftragt, den Aufstellungsbeschuss nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt zu machen.
Der räumliche Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan umfasst das Verbandsgebiet mit einer Fläche von 352 ha. Die Grundlage bildet der Rahmenplan des Zweckverbandes vom 14.12.2010. Die Fläche ist aus dem beigefügten Rahmenplan vom 14.12.2010 (Maßstab 1: 5.000) ersichtlich.
Ziele und Zwecke der Neuaufstellung eines Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan für das Verbandsgebiet:
Der durch die Große Kreisstadt Schwandorf, die Gemeinden Steinberg am See und Wackersdorf im Jahr 2006 gegründete Zweckverband befindet sich südwestlich sowie nord- und südöstlich der Anschlussstelle Schwandorf-Mitte und erstreckt sich auf einer Fläche von rund 352 ha. Der Zweckverband hat mit Beschluss vom 20.03.2017 die Aufstellung eines Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan für das Verbandsgebiet des Zweckverbandes Schwandorf - Steinberg am See - Wackersdorf beschlossen. Dem Zweckverband wurde aufgrund des § 203 Abs. 1 BauGB durch Verordnung der Regierung der Oberpfalz vom 15.04.2010 Nr. 32 – G (Amtsblatt Nr. 5/2010), u. a. die Befugnis zur Aufstellung von Bauleitplänen für den festgelegten räumlichen Geltungsbereich des Verbandsgebietes übertragen. Folglich ist es planungsrechtlich erforderlich, für das Zweckverbandsgebiet einen wirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan aufzustellen.
Ort und Dauer der Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach dem Baugesetzbuch (mögliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die wesentlichen Auswirkungen der Planung sowie Äußerungsmöglichkeiten zur Planung) werden zu gegebener Zeit ortsüblich bekannt gemacht. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gesondert beteiligt.
Der Aufstellungsbeschluss wurde öffentlich bekannt gemacht und hängt bis zum 16.09.2019 an der Amtstafel des Rathauses Schwandorf aus.