Wahlen
Eine Wahl im Sinne der Politikwissenschaft ist ein Verfahren in Staaten, Gebietskörperschaften und Organisationen zur Bestellung einer repräsentativen Person oder mehrerer Personen als entscheidungs- oder herrschaftsausübendes Organ.
Aus Wahlen können Abgeordnete (zum Beispiel bei Landtags- und Bundestagswahlen), Kreis-, Stadt-, Gemeinderäte (bei Kommunalwahlen), Präsidenten und Regierungschefs, Vorstände, Aufsichtsräte, Betriebsräte und ähnliches hervorgehen. Diese Amts- oder Mandatsinhaber erhalten ihre Legitimation dadurch, dass eine Personengruppe in einem vorher festgelegten Verfahren ihren Willen äußert. Die Summe der Einzelentscheidungen führt zu der im Wahlergebnis abgebildeten Gesamtentscheidung (Quelle: wikipedia.org).
Informationen zur Kommunalwahl 2026
Unterstützungslisten
Informationen zur Eintragung in Unterstützungslisten
Ob Unterstützungslisten für einen Wahlvorschlag aufgelegt werden müssen, wird unverzüglich nach Einreichung der Wahlvorschläge geprüft. Die Auflegung der Listen muss spätestens am Tag nach der Einreichung des Wahlvorschlags erfolgen.
Die Unterstützungslisten für einen Kreistags- oder Landrat-Wahlvorschlag sind auch in den Gemeinden aufzulegen. Bei Landkreiswahlen können sich unterstützungswillige Personen nur in der Gemeinde eintragen, in der sie ihr Stimmrecht nach Art. 3 Gemeindelandkreiswahlgesetz (GLKrWG) für die Landkreiswahl ausüben dürfen. Auskünfte vom Wahlamt der Stadt Schwandorf sind hier nicht möglich.
Das Eintragungsbüro befindet sich im Rathaus der Stadt Schwandorf (Spitalgarten 1, 92421 Schwandorf) in Zimmer E 23 (Erdgeschoss) direkt neben der Information.
Folgende Personen sind eintragungsberechtigt:
- Deutsche und Unionsbürger
- Aufenthalt seit mindestens zwei Monaten in Schwandorf mit dem Schwerpunkt der Lebensbeziehungen
- nicht nach Art. 2 Gemeindelandkreiswahlgesetz (GLKrWG) vom Wahlrecht ausgeschlossen
- spätestens am letzten Tag der Eintragung (also am 19.01.2026) wahlberechtigt bzw. das 18. Lebensjahr vollendet (bis Geburtsdatum 19.01.2008)
Folgende Personen sind von der Eintragung ausgeschlossen:
- Bewerber und Ersatzleute aller Wahlvorschläge für dieselbe Wahl (d. h. Bewerber für einen Oberbürgermeister-Wahlvorschlag können nicht für einen anderen Oberbürgermeister-Wahlvorschlag unterzeichnen; sie könnten allerdings für einen Landrat-Wahlvorschlag unterzeichnen)
- Wahlberechtigte, die sich in eine Unterstützungsliste für dieselbe Wahl eingetragen haben (d. h. Mehrfachunterschriften sind für die gleiche Wahl nicht erlaubt, es ist jedoch durchaus möglich, bei einer anderen Wahl zu unterzeichnen)
- Unterzeichner eines Wahlvorschlages für dieselbe Wahl
Wichtig zu beachten ist, dass hier mit „Wahl“ nicht die Kommunalwahl an sich gemeint ist. Sie besteht aus vier verschiedenen Wahlen: Oberbürgermeister, Stadtrat, Landrat und Kreistag
Nicht ausgeschlossen sind hingegen die Unterzeichner der Niederschrift über die Aufstellungsversammlung.
Folgendes ist für die Eintragung in eine Unterstützungsliste zu beachten:
- Die Eintragung ist grundsätzlich nur persönlich möglich; die Unterschrift muss eigenhändig geleistet werden (Ausnahme: Eintragungsschein).
- Die Eintragung ist nur in der Hauptwohnungsgemeinde möglich, also dort, wo der Eintragungsberechtigte im Regelfall auch im Wählerverzeichnis eingetragen ist (auch ein Eintragungsschein berechtigt nicht zur Eintragung in einer anderen Gemeinde).
- Die Eintragung ist nur einmal pro Wahlart möglich (Oberbürgermeister, Stadtrat, Landrat und Kreistag); dazu müssen die ausgeschlossenen Personen beachtet werden.
- Die Vorlage von Personalausweis, Reisepass oder Führerschein im Eintragungsbüro ist notwendig.
- In die Unterstützungsliste werden Familienname, Vorname, Anschrift und Unterschrift eingetragen.
Das Eintragungsbüro ist telefonisch unter 09431 / 45-318 und -319 sowie per E-Mail unter wahlamt@schwandorf.de erreichbar. Es hat zu folgenden Zeiten geöffnet:
- Montag – Mittwoch: 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
- Donnerstag: 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr
- Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass am Mittwochnachmittag ausschließlich das Eintragungsbüro geöffnet hat. Andere Rathaus-Dienstleistungen sind in dieser Zeit nicht möglich.
Das Eintragungsbüro ist an folgenden Tagen zusätzlich geöffnet:
- Donnerstag (11.12.2025): 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr
- Donnerstag (15.01.2026): 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr
- Sonntag (18.01.2026): 09.30 Uhr bis 12.00 Uhr
An folgenden gesetzlichen Feiertagen bzw. allgemein dienstfreien Tagen ist das Eintragungsbüro geschlossen:
- 24.12.2025
- 25.12.2025
- 26.12.2025
- 31.12.2025
- 01.01.2026
- 06.01.2026
Informationen zum Eintragungsschein:
Einen Eintragungsschein können Personen beantragen, denen ein persönliches Erscheinen im Eintragungsbüro wegen Krankheit oder körperlicher Behinderung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten möglich ist.
Zunächst muss ein Antrag auf einen Eintragungsschein beim Wahlamt der Stadt Schwandorf gestellt werden. Ein Antragsvordruck kann entweder durch eine nahestehende Person persönlich beim Wahlamt im Rathaus abgeholt werden oder per E-Mail zum Selbstausdrucken zugesandt werden. Ein Urlaub oder berufliche Gründe sind kein Antragsgrund. Der Antrag auf einen Eintragungsschein muss dann korrekt ausgefüllt wieder dem Wahlamt der Stadt Schwandorf zugeleitet werden. Dieser wird dann geprüft.
Sollte dem Antrag entsprochen werden, wird der Eintragungsschein vom Wahlamt ausgestellt und kann im Eintragungsbüro abgeholt werden. Eine Eintragung per Brief ist nicht möglich. Der Eintragungsschein muss dann wieder vom Antragsteller ausgefüllt werden. Die darin beauftragte Hilfsperson erscheint im Anschluss mit dem Eintragungsschein wieder im Eintragungsbüro. Die Hilfsperson trägt Familiennamen, Vornamen, Adresse des Antragstellers und die eigene Unterschrift in die Unterstützungsliste ein.
Briefwahl und Wahlbenachrichtigungen
Versand der Wahlbenachrichtigungen
Das Wählerverzeichnis für die Kommunalwahl am 8. März 2026 wird zum Stichtag 25. Januar 2026 angelegt. Die Wahlbenachrichtigungsbriefe für die wahlberechtigten Schwandorfer Bürgerinnen und Bürger werden in den nachfolgenden Tagen bis spätestens 15. Februar 2026 zugestellt. Das Wahlamt bittet in dieser Zeit den Inhalt des Briefkastens besonders genau zu prüfen, damit die Wahlbenachrichtigung nicht versehentlich (z. B. bei der Entsorgung von Werbeprospekten) verloren geht.
Sollten Sie bis zum 15. Februar 2026 noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte umgehend unter wahlamt@schwandorf.de an das Wahlamt der Stadt Schwandorf.
Ausstellung von Briefwahlunterlagen
Die Ausstellung von Wahlscheinen mit Briefwahlunterlagen erfolgt voraussichtlich ab dem 16. Februar 2026 im Briefwahlbüro. Dieses befindet sich im Rathaus der Stadt Schwandorf (Spitalgarten 1, 92421 Schwandorf) in Zimmer E 23 (Erdgeschoss) direkt neben der Information.
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Antrag für die Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen.
Sie haben folgende Möglichkeiten:
- Den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung korrekt ausfüllen und ausreichend frankiert an die Stadt Schwandorf schicken oder in den Briefkasten vor dem Rathaus einwerfen. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen dann an die gewünschte Adresse zugesendet.Damit die Briefwahlunterlagen aufgrund der Postlaufzeiten der Deutschen Post rechtzeitig vor dem Wahltag bei Ihnen ankommen, müssen diese bis spätestens 2. März 2026 beantragt werden.
- Mithilfe des auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Codes oder über die Homepage der Stadt Schwandorf online beantragen. Hierzu wird die Nummer Ihres Stimmbezirks und die Nummer, mit der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, benötigt. Beides ist auf der Vorderseite Ihrer Wahlbenachrichtigung zu finden. Die Online-Antragstellung ist bis Samstag, den 28. Februar 2026 um 23:59 Uhr, möglich.
- Formlos per E-Mail an briefwahl@schwandorf.de unter Angabe von Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Adresse und ggf. abweichender Versandanschrift. Ebenfalls anzugeben ist die Nummer Ihres Stimmbezirks und Ihre Wählerverzeichnisnummer, die Sie auf der Vorderseite Ihrer Wahlbenachrichtigung finden.
- Persönlich im Briefwahlbüro. Für die persönliche Beantragung ist die Vorlage eines Ausweisdokumentes notwendig. Auch Ihre Wahlbenachrichtigung sollten Sie mitbringen. Sie können, sofern gewünscht, vor Ort auch direkt wählen und so an der Briefwahl teilnehmen.
Eine telefonische Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen ist nicht möglich.
Wer einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen für eine andere Person beantragen oder in Empfang nehmen möchte, benötigt hierfür eine schriftliche Vollmacht, die auf dem Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung bereits vorgedruckt ist. Es ist hierbei darauf zu achten, dass die Vollmacht richtig ausgefüllt und vor allem unterschrieben ist. Das Briefwahlbüro ist telefonisch unter 09431 / 45 -318 und -319 und per E-Mail unter briefwahl@schwandorf.de erreichbar. Das Wahlamt erreichen Sie per E-Mail unter wahlamt@schwandorf.de.
Das Briefwahlbüro hat zu folgenden Zeiten geöffnet:
- Montag – Mittwoch: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
- Donnerstag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
- Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass am Mittwochnachmittag ausschließlich das Briefwahlbüro geöffnet hat. Andere Rathaus-Dienstleistungen sind in dieser Zeit nicht möglich.
Zusätzlich ist das Briefwahlbüro am Freitag, den 6. März 2026 von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr durchgehend geöffnet.
Stichwahl
Für eine mögliche Stichwahl am 22. März 2026 kann schon bei Beantragung des Wahlscheins mit Briefunterlagen für die Kommunalwahl am 08. März 2026 ebenfalls ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt werden. Diese werden dann im Falle einer Stichwahl automatisch versandt. Beachten Sie hierzu das entsprechende Feld auf dem Wahlscheinantrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Sollte es zu einer Stichwahl am 22. März 2026 kommen, haben Sie folgende Möglichkeiten einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu beantragen (sofern dies nicht wie oben beschrieben gemeinsam mit dem Antrag auf einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahl am 8. März 2026 geschehen ist):
- Den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung korrekt ausfüllen und ausreichend frankiert an die Stadt Schwandorf schicken oder in den Briefkasten vor dem Rathaus einwerfen. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen dann an die gewünschte Adresse zugesendet. Damit die Briefwahlunterlagen aufgrund der Postlaufzeiten der Deutschen Post sicher noch rechtzeitig vor dem Wahltag bei Ihnen ankommen, müssen diese bis spätestens 16. März 2026 beantragt werden.
- Mithilfe des auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Codes oder über die Homepage der Stadt Schwandorf online beantragen. Hierzu wird die Nummer Ihres Stimmbezirks und die Nummer, mit der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, benötigt. Beides ist auf der Vorderseite Ihrer Wahlbenachrichtigung zu finden. Die Online-Antragstellung ist bis Samstag, den 14. März 2026 um 23:59 Uhr, möglich.
- Formlos per E-Mail an briefwahl@schwandorf.de unter Angabe von Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Adresse und ggf. abweichender Versandanschrift. Ebenfalls anzugeben ist die Nummer Ihres Stimmbezirks und Ihre Wählerverzeichnisnummer, die Sie auf der Vorderseite Ihrer Wahlbenachrichtigung finden
- Persönlich im Briefwahlbüro. Für die persönliche Beantragung ist die Vorlage eines Ausweisdokumentes notwendig. Auch Ihre Wahlbenachrichtigung sollten Sie mitbringen. Sie können, sofern gewünscht, vor Ort auch direkt wählen und so an der Briefwahl teilnehmen.
Eine telefonische Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen ist auch im Falle einer Stichwahl nicht möglich.
Das Briefwahlbüro ist telefonisch unter 09431 / 45 -318 und -319 und per E-Mail unter briefwahl@schwandorf.de erreichbar. Das Wahlamt erreichen Sie per E-Mail unter wahlamt@schwandorf.de. Das Briefwahlbüro hat zu folgenden Zeiten geöffnet:
- Montag – Mittwoch: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
- Donnerstag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
- Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass am Mittwochnachmittag ausschließlich das Briefwahlbüro geöffnet hat. Andere Rathaus-Dienstleistungen sind in dieser Zeit nicht möglich.
Zusätzlich ist das Briefwahlbüro am Freitag, den 20. März 2026 von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr durchgehend geöffnet.
Wahlhelferinnen und -helfer
Informationen zu und für Wahlhelferinnen und -helfer
Zur Durchführung von Wahlen und Volksentscheiden ist die Stadt Schwandorf auf engagierte Mitbürgerinnen und Mitbürger angewiesen, die sich ehrenamtlich einbringen wollen. In Schwandorf werden für die Kommunalwahl ca. 400 Wahlhelferinnen und -helfer benötigt. Neben den städtischen Bediensteten und Mitarbeitenden aus anderen Behörden benötigen wir auch die Mithilfe von Wahlberechtigten in Schwandorf
Auch Sie können aktiv am politischen Geschehen teilnehmen und als Wahlhelfer/-in zu einem reibungslosen Wahlablauf beitragen. Sie können sich hierzu gerne per E-Mail an wahlamt@schwandorf.de oder online bei der Stadt Schwandorf melden.
Voraussetzungen für den Einsatz als Wahlhelfer/-in bei der Kommunalwahl:
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG) oder eine andere EU - Staatsangehörigkeit
- Ihre Hauptwohnung oder Ihr gewöhnlicher Aufenthalt ist in Schwandorf
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen gemäß Art. 2 Gemeindelandkreiswahlgesetz (GLKrWG)
Für die ehrenamtliche Tätigkeit als Wahlhelfer/-in erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 Euro für die Mitwirkung an der Hauptwahl am 8. März 2026, die Ihnen im Laufe des Tages in Ihrem Abstimmungs- oder Auszählungsraum ausgezahlt wird. Für die Teilnahme an einer möglichen Stichwahl am 22. März 2026 erhalten Sie 60 Euro. Für die Hauptwahl am 8. März 2026 werden für die Auszählung in den Stützpunkten und der Oberpfalzhalle Getränke und Brotzeit bereitgestellt. Bei der Stichwahl am 22. März 2026 verpflegen Sie sich bitte selbst.
Einsatz im Urnenwahlbezirk – Aufgaben und Funktionen
Die Stadt Schwandorf ist in 24 Stimmbezirke aufgeteilt. Für jeden Stimmbezirk wird ein Wahlvorstand gebildet, der aus acht Mitgliedern besteht. Er sorgt dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger im Wahlraum wählen können und ab 18 Uhr ein Ergebnis ermittelt wird. Ihre jeweilige Aufgabe hängt von Ihrer Funktion im Wahlvorstand ab. Diese sind:
Ihre Tätigkeit beginnt im Urnenwahlbezirk um 7.45 Uhr. Es gibt eine Vormittags- und eine Nachmittagsschicht, Sie müssen also nicht den ganzen Tag vor Ort sein. Spätestens um 18.00 Uhr trifft sich das gesamte Team wieder im Abstimmungsraum und zählt gemeinsam die Stimmen aus. Der Einsatz endet, sobald alle Stimmzettel ausgewertet und die Niederschrift erstellt ist.
Einsatz bei der Briefwahl – Aufgaben und Funktionen
Es werden 17 Briefwahlvorstände gebildet, die alle in der Oberpfalzhalle, in der Schwimmbadstr. 4, 92421 Schwandorf, untergebracht sind. Ein Briefwahlvorstand besteht aus zehn Mitgliedern. Er sorgt dafür, dass die Wahlbriefe für die Auszählung vorbereitet werden und ab 18:00 Uhr ein Ergebnis ermittelt wird.
Ihre jeweilige Aufgabe hängt von Ihrer Funktion im Briefwahlvorstand ab. Diese sind:
- Briefwahlvorsteher/-in
- stv. Briefwahlvorsteher/-in
- Schriftführer/in
- stv. Schriftführer/-in
- Beisitzer/-in
Ihr Einsatz beginnt am Nachmittag um 15.45 Uhr. Der Einsatz endet, sobald alle Stimmzettel ausgewertet und die Niederschrift erstellt ist.
Bekanntmachungen
Hier finden Sie alle Bekanntmachungen zur Kommunalwahl 2026: