Die höchste von einer Stadt oder einer Gemeinde zu vergebene Auszeichnung für eine Persönlichkeit, die sich in herausragender Weise um das Wohl der Bürger oder Ansehen des Ortes verdient gemacht hat, ist üblicherweise die Ehrenbürgerschaft.
Für die Ernennung oder Aberkennung der Ehrenbürgerschaft ist eine Zweidrittelmehrheit des Gemeinderats erforderlich, dies ist in der Hauptsatzung geregelt.
1.2.1 Ehrenordnung für die Verleihung eines Ehrenzeichens an ehemalige kommunalpolitische Mandatsträger der Stadt Schwandorf
1.2.2 Satzung über die Verleihung einer Bürgermedaille