Öffentlicher Personennahverkehr; Beantragung eines Zuschusses
Weitere Informationen
Beschreibung
Bei der Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs sind die beihilferechtlichen Vorgaben der Verordnung (EG) 1370/2007 einzuhalten.
Nähere Informationen über die Zuschüsse Ihres Landkreises oder Ihrer Gemeinde erhalten Sie - sofern vorhanden - auf den Internetseiten Ihres Landratsamtes oder Ihrer Gemeinde.
Rechtsgrundlagen
Kurzbeschreibung
                           Landkreise und/oder Gemeinden können den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) fördern.                         
                                                              Redaktionell verantwortlich
                           Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 17.07.2024
                                 Stand: 17.07.2024