Ortssprecherwahlen 2026
Vom 17. bis 30. August 2026 liegen Wahlberechtigungslisten für die Ortssprecherwahlen aus
Mit Ablauf der Stadtratsperiode 2020/2026 endete am 30. April 2026 die Amtszeit der Ortssprecher für die Schwandorfer Ortsteile Bubach a. d. Naab, Gögglbach, Kreith, Naabeck (mit Wiefelsdorf), Neukirchen und Kronstetten. Nach Art. 60a der Gemeindeordnung (GO) ist auf Antrag eines Drittels der wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger des jeweiligen Ortsteils durch den Oberbürgermeister eine Ortsversammlung einzuberufen, in deren Verlauf in geheimer Wahl ein Ortssprecher oder eine Ortssprecherin gewählt wird.
Derzeit sind folgende Ortsteile nicht im Stadtrat vertreten: Bubach a. d. Naab, Gögglbach, Kreith, Naabeck (mit Wiefelsdorf) und Kronstetten. Aus diesem Grund liegen in der Zeit vom 17. bis 30. August 2026 in den genannten Ortsteilen Listen aus, in die sich alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger des betreffenden Ortsteils eintragen können, die eine Ortssprecherwahl wünschen.
Als Wahlberechtigte gelten nach Artikel 1 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz, Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz sowie alle Staatsangehörigen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens zwei Monaten im jeweiligen Ortsteil gemeldet sind und sich dort mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen aufhalten.
Die Listen für die Einberufung eines Wahltermins für die Ortssprecher liegen im genannten Zeitraum an folgenden Stellen aus:
Bubach a. d. Naab
Landgasthof Koller, Münchshofener Straße 3
Gastwirtschaft „Zur Ziagla-Hütt´n“, Thurnweg 2a
Gögglbach
Gasthaus „Haunersdorfer“, Gögglbacher Ring 8
Kreith
Ausflugslokal Späth-Schötz, Tränkstraße 2
Naabeck (mit Wiefelsdorf)
Gaststätte Beer, Am Kollerberg 2
Brauereigasthof Plank, Wiefelsdorfer Straße 1
Kronstetten
Gaststätte Oichhornwirt, Kronstettener Straße 2
Eine Verlängerung der Eintragungsfrist ist nicht möglich.