Für die Zeit des Studiums werden seitens der jeweiligen Hochschulen Verwaltungsgebühren erhoben. Studienbeiträge (sog. Studiengebühren) fallen nicht an.
Für die Zeit des Studiums werden seitens der jeweiligen Hochschulen Verwaltungsgebühren erhoben. Studienbeiträge (sog. Studiengebühren) fallen nicht an.