Arzneimittelwesen; Anzeige des Einzelhandels außerhalb von Apotheken
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Kurzbeschreibung
Wer beabsichtigt, Arzneimittel im Einzelhandel außerhalb von Apotheken oder im Reisegewerbe abzugeben, hat dies vor Aufnahme der Tätigkeit bei der Gemeinde anzuzeigen.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
Stand: 28.03.2025
Stand: 28.03.2025