Aufgrund vermehrter Nachfragen weist das Wahlamt der Großen Kreisstadt Schwandorf darauf hin, dass zunächst alle Parteien und Wählergruppen ihre Wahlvorschläge für die Kommunalwahl 2026 (Wahl des Oberbürgermeisters und/oder Wahl der Mitglieder des Stadtrates) offiziell einreichen müssen. Dies ist rechtlich frühestens ab Dezember 2025 möglich.
Sollten für einzelne Vorschläge Unterstützungsunterschriften nötig sein, können diese erst nach Einreichung der jeweiligen Wahlvorschläge durch persönliches Erscheinen im Rathaus geleistet werden – und damit ebenfalls frühestens ab Dezember 2025.
Die genauen Zeiträume gibt das Wahlamt der Stadt Schwandorf rechtzeitig bekannt.
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Nachweis über die Staatsangehörigkeit
in beglaubigter Kopie und Übersetzung von einem in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzer
Nachweis der rechtmäßigen Niederlassung zur Ausübung der Tätigkeit eines Sachverständigen für Altfahrzeugentsorgung in einem EU- oder EWR-Staat, ferner Nachweis, dass diese Tätigkeit nicht, auch nicht vorübergehend untersagt worden ist
ausländischer Nachweis der Berufsqualifikation für einen Sachverständigen für Altfahrzeugentsorgung
alternativ: Nachweis einer mindestens zwei-jährigen Tätigkeit als Sachverständiger für Altfahrzeugentsorgung im ausländischen Niederlassungsstaat während der letzten 10 Jahre