Ziehen Sie einen Steuerberater oder Rechtsanwalt hinzu, müssen Sie die dadurch entstehenden Kosten selbst tragen. Sie werden vom Finanzamt auch nicht übernommen, wenn Sie mit Ihrem Einspruch Erfolg hatten.
Ziehen Sie einen Steuerberater oder Rechtsanwalt hinzu, müssen Sie die dadurch entstehenden Kosten selbst tragen. Sie werden vom Finanzamt auch nicht übernommen, wenn Sie mit Ihrem Einspruch Erfolg hatten.