Fischereiabgabe; Zahlung
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Kurzbeschreibung
Die Fischereiabgabe wird ausschließlich zur Förderung der Fischerei verwendet.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)
Stand: 08.04.2025
Stand: 08.04.2025