Öffentliche Bekanntmachung
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. XXIV Sondergebiet „Fahrzeugentwicklungszentrum“, Klardorf; hier: Aufstellungsbeschluss und Billigung des Vorentwurfs
Der Planungs- und Umweltausschuss der Großen Kreisstadt Schwandorf hat am 20.03.2025 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss gefasst und den Vorentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. XXIV Sondergebiet „Fahrzeugentwicklungszentrum“, Klardorf in der Fassung vom 12.02.2025 gebilligt.
Die Vorentwurfsunterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. XXIV Sondergebiet „Fahrzeugentwicklungszentrum“, Klardorf mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 12.02.2025 können in der Zeit vom 08.04.2025 bis einschließlich 14.05.2025 auf der Homepage der Großen Kreisstadt Schwandorf unter www.schwandorf.de | Wirtschaft & Bauen | Planen und Bauen aktuell oder über das zentrale Landesportal www.bauleitplanung.bayern.de auch digital abgerufen werden.
Als zusätzliches Informationsangebot können die Verfahrensunterlagen während der üblichen Öffnungszeiten bei der Großen Kreisstadt Schwandorf im Rathaus, beim Sachgebiet Stadtplanung, Westflügel, Erdgeschoss Ebene -1, Schaukasten beim Aufzug, barrierefrei erreichbar über den Haupteingang Spitalgarten 1 in 92421 Schwandorf im genannten Zeitraum eingesehen werden.
Während dieser Veröffentlichungsfrist kann sich jedermann über die Ziele und Zwecke der Planung informieren und gegebenenfalls Stellungnahmen abgeben. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an bauleitplanverfahren@schwandorf.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgeben werden.