Öffentliche Bekanntmachung
Betreff: 30. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. XXIV Sondergebiet „Fahrzeugentwicklungszentrum“, Klardorf; hier: Änderungsbeschluss und Billigung des Vorentwurfs
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Schwandorf hat am 31.03.2025 in öffentlicher Sitzung den Änderungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB gefasst und den Vorentwurf zur 30. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im Bereich vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. XXIV Sondergebiet „Fahrzeugentwicklungszentrum“, Klardorf in der Fassung vom 12.02.2025 gebilligt.
Die Vorentwurfsunterlagen zur 30. Flächennutzungsplanänderung mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 12.02.2025 können in der Zeit vom 08.04.2025 bis einschließlich 14.05.2025 auf der unter www.schwandorf.de | Wirtschaft & Bauen | Planen und Bauen aktuell oder über das zentrale Landesportal www.bauleitplanung.bayern.de auch digital abgerufen werden.
Als zusätzliches Informationsangebot können die Verfahrensunterlagen während der üblichen Öffnungszeiten bei der Großen Kreisstadt Schwandorf im Rathaus, beim Sachgebiet Stadtplanung, Westflügel, Erdgeschoss Ebene -1, Schaukasten beim Aufzug, barrierefrei erreichbar über den Haupteingang Spitalgarten 1 in 92421 Schwandorf im genannten Zeitraum eingesehen werden.
Während dieser Veröffentlichungsfrist kann sich jedermann über die Ziele und Zwecke der Planung informieren und gegebenenfalls Stellungnahmen abgeben. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an bauleitplanverfahren@schwandorf.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgeben werden.