Inhalt

Wer stellt den Antrag?

Die Online-Assistenten richten sich an die bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (Art. 61 Bayerische Bauordnung). Alle genannten Verfahren können durch die Entwurfsverfasser digital eingereicht werden.

Dieser muss sich hierzu im Bayernportal authentifizieren.

Diese Authentifizierung ist vergleichbar mit einer digitalten Unterschrift.