Welche Verfahren können digital eingereicht werden?
Baurecht:
- Bauanträge (Art. 64 BayBO
- Anträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren ( Art. 58 BayBO)
- Anträge auf Teilbaugenehmigung (Art. 70 BayBO)
- Anträge auf Vorbescheid (Art. 71 BayBO)
- Anträge auf Zulassung von Abweichungen oder Ausnahmen und Befreiungen (Art. 63 BayBO)
- Anträge auf Verlängerung der Geltungsdauer der Bau- oder Teilbaugenehmigung (Art. 69 Abs. 2 BayBO)
- Anträge auf Verlängerung der Geltungsdauer des Vorbescheids (Art. 71 Satz 3 BayBO)
Anzeigen im bauaufsichtlichen Verfahren:
- Baubeginnsanzeige (Art. 68 Abs. 8 BayBO)
- Anzeigen der Nutzungsaufnahme (Art. 78 Abs. 2 Satz 1 und 2 BayBO)
- Anzeigen der Beseitigung (Art. 57 Abs. 5 Satz 2 BayBO)
- Erklärungen des Tragwerksplaners nach Maßgabe des Kriterienkatalogs (Art. 62a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BayBO in Verbindung mit Anlage 2 BauVorlV)
Abgrabungsrecht:
- Abgrabungsanträge (Art. 7 Bayerisches Abgrabungsgesetz – BayAbgrG)
- erforderliche Unterlagen für genehmigungsfreie Abgrabungen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BayAbgrG)
- Anträge auf Teilabgrabungsgenehmigung (Art. 9 Abs. 1 Satz 5 BayAbgrG)
- Anträge auf Vorbescheid (Art. 9 Abs. 1 Satz 4 BayAbgrG)
- Beginnsanzeigen (Art. 9 Abs. 4 Satz 2 BayAbgrG)