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Hinweise zur Nachbarzustimmung

Papierform:

Unter Nr. 4 des Bauantragsformulars sind die Nachbarn einzutragen. Zudem ist hier zu vermerken, ob deren Zustimmung zu dem Bauvorhaben vorliegt oder nicht.

Digitaler Antrag:

Die Nachbarzustimmung bzw. Unterschriften müssen auch bei digitaler Einreichung eingeholt werden. Im Online-Assistenten kann der Entwurfsverfasser angeben, ob ihm bzw. dem Bauherrn die Unterschriften vorliegen. 

Allgemein:

  • Nachbarn, die bei der Eingabe im Online-Assistenten mit "Unterschrift liegt nicht vor" angegeben wurden oder in Papierform der Vermerk "Zustimmung liegt nicht vor" angekreuzt wurde, erhalten einen Abdruck der Baugenehmigung.
  • Die Originalunterschriften müssen der Stadt Schwandorf nicht vorgelegt werden.
  • Wir weisen darauf hin, dass falsche Angaben zu den Nachbarunterschriften eine Ordnungswidrigkeit darstellen und in Art. 79 Bayerische Bauordnung mit Bußgeld belegt sind.
  • Alle Nachbarn, denen eine Baugenehmigung nicht zugestellt wurde, obwohl diese betroffen sind (z.B. durch falsche Angaben), haben eine Klagefrist von einem Jahr (i.d.R. ab Baubeginn) anstelle eines Monats.
  • Der Bescheid ist somit erst nach Ablauf der Klagefrist bestandskräftig und somit unanfechtbar.