Inhalt

Frühjahrskehrung 2026

Ab Dienstag, den 7. April 2026, steht in Schwandorf die Frühjahrskehrung an 

Hauseigentümer werden gebeten, die Gehwege vor ihren Anwesen vorab von Streusplitt oder Sand zu reinigen. Zudem sollten Äste sowie Unrat wie Dosen und dergleichen entfernt werden, da diese von der Kehrmaschine nicht aufgenommen werden können.

Im Interesse eines sauberen und gepflegten Ortsbildes ruft die Stadt Schwandorf alle Grundstückseigentümer dazu auf, Hecken und Sträucher zurückzuschneiden sowie Bäume auszulichten. Dabei gelten folgende Vorgaben: Überhängende Äste an Gehwegen sind auf eine Höhe von 2,50 Meter, an Straßen auf 4,50 Meter (Lichtraumprofil) zurückzuschneiden. Außerdem sind Straßennamensschilder und Verkehrszeichen von Bewuchs freizuhalten.

Unbebaute Grundstücke sind zu mähen. Wilde Müllablagerungen sind ebenfalls von den Grundstückseigentümern zu beseitigen. Parkende Fahrzeuge sollten – sofern möglich – auf den jeweiligen Grundstücken abgestellt werden, um eine durchgehende Reinigung der Straßenzüge zu gewährleisten.

Im Anschluss an die Reinigung im Kernstadtbereich werden auch die Straßen in den Stadtteilen gesäubert, obwohl dort üblicherweise keine maschinelle Reinigung erfolgt. Darüber hinaus werden im Rahmen der Frühjahrskehrung sämtliche Sinkkästen gereinigt.

25.03.2026