Hinweise zur Hundesteuer 2026
Stichtag am 15. Mai
Ob groß oder klein – Hunde sind für viele Menschen treue Begleiter im Alltag. Damit verbunden sind jedoch auch Pflichten. So ist für jeden Hund die Hundesteuer zu entrichten. Stichtag ist in diesem Jahr der 15. Mai 2026.
Die Stadt Schwandorf erinnert daran, dass Hunde ab einem Alter von sechs Monaten, die bislang noch nicht angemeldet sind, unverzüglich registriert werden müssen. Die Anmeldung ist online oder über ein Formular auf www.schwandorf.de (Bürger & Stadt – Bürgerservice – Digitales Rathaus bzw. Formulare) möglich. Ebenso sind Hunde, die verstorben, verkauft oder eingeschläfert wurden, zeitnah abzumelden.
Die Stadt weist ausdrücklich darauf hin, dass Verstöße gegen die Anmeldepflicht keine Bagatelle darstellen: Sie gelten als Steuerhinterziehung und können gemäß dem Kommunalabgabengesetz strafrechtlich verfolgt werden.
Darüber hinaus wird darum gebeten, beim Ausführen von Hunden auf Sauberkeit zu achten. Verunreinigungen durch Hundekot sind zu vermeiden, die bereitgestellten Tüten sind zu nutzen.