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Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 101 „Praxis-, Büro und Einzelhandelsflächen Südpark“ - hier: Veröffentlichung des Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Planungs- und Umweltausschuss der Großen Kreisstadt Schwandorf hat am 09.06.2026 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zum Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 101 „Praxis-, Büro und Einzelhandelsflächen Südpark“ in der Fassung vom 08.06.2026 gebilligt.

Der Inhalt der Bekanntmachung und die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 101 „Praxis-, Büro und Einzelhandelsflächen Südpark“ mit Begründung in der Fassung vom 08.06.2026 können in der Zeit vom 25.06.2026 bis einschließlich 28.07.2026 unter www.schwandorf.de (Wirtschaft & Bauen | Planen und Bauen aktuell) oder über das zentrale Landesportal unter www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden.

Als zusätzliches Informationsangebot können die Verfahrensunterlagen während der üblichen Öffnungszeiten bei der Großen Kreisstadt Schwandorf im Rathaus (Sachgebiet Stadtplanung, Westflügel, Erdgeschoss Ebene -1, Schaukasten beim Aufzug, barrierefrei erreichbar über den Haupteingang, Spitalgarten 1, 92421 Schwandorf) im genannten Zeitraum eingesehen werden.

Während dieser Veröffentlichungsfrist kann sich jedermann über die Ziele und Zwecke der Planung informieren und gegebenenfalls Stellungnahmen abgeben. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an bauleitplanverfahren@schwandorf.de übermittelt werden.  Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch schriftlich bei der Großen Kreisstadt Schwandorf oder mündlich zur Niederschrift, während der Öffnungszeiten abgeben werden.

18.06.2026