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Öffentliche Bekanntmachung

Kommunale Wärmeplanung der Großen Kreisstadt Schwandorf - hier: Genehmigung des Wärmeplans gemäß § 23 WPG

Der Planungs- und Umweltausschuss der Großen Kreisstadt Schwandorf hat am 20.07.2026 den Wärmeplan in der Fassung vom 14.07.2026 gemäß § 23 Abs. 3 Wärmeplanungsgesetz beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 23 Abs. 3 Wärmeplanungsgesetz (WPG) veröffentlicht.

Der Wärmeplan kann online unter www.schwandorf.de (Klimaschutz und Energie / Kommunale Wärmeplanung) eingesehen werden.

Der Wärmeplan hat keine rechtliche Außenwirkung und begründet keine einklagbaren Rechte oder Pflichten (§ 23 Abs. 4 Wärmeplanungsgesetz).