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Öffentliche Bekanntmachung - Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung - HStS)

Der Stadtrat der Stadt Schwandorf hat den Neuerlass der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung – HStS) beschlossen.

Die Satzung liegt in der Stadtkämmerei, II. Obergeschoss, Zimmer 207, während der allgemeinen Geschäftsstunden, montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 11.45 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 11.45 Uhr, zur Einsicht auf. Corona-bedingt jedoch nur nach vorheriger Anmeldung unter der Durchwahl 09431 45-148.

Die Verordnung steht auch online unter www.schwandorf.de/Bürger&Stadt/Service/Ortsrecht/Nr.7.1.1 zur Verfügung.