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Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplans mit integrierten Grünordnungsplan »Am Richtfeld«

Der Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet an der A93 hat am 12.05.2022 in einer öffentlichen Sitzung den Entwurf vom Bebauungsplan mit einem integriertem Grünordnungsplan „Am Richtfeld“ beschlossen.

Die planungsrechtliche Ausgangslage ist die, dass der rechtskräftige Flächennutzungsplan vom Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet an der A 93 den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am Richtfeld“ als gewerbliche Bauflächen mit Einschränkungen abbildet. Der Bebauungsplan wird also somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

Das Ziel und der Zweck der Planung sind die Entwicklung von gewerblichen Bauflächen im Anschlussbereich von der B 85 an die A 93. Der Geltungsbereich ist ca. 7,4 ha groß und davon stehen ca. 5,3 ha für gewerbliche Zwecke zur Verfügung. Für den Bau zulässig sind Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe. Außerdem sind auch Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude zulässig.

Des Weiteren sind folgende umweltrelevante Informationen verfügbar: Es wurden die Umweltbelange Lärm und Geruch durch eine schalltechnische Untersuchung und ein Geruchsgutachten untersucht. Die wesentlichen Inhalte der schalltechnischen Untersuchung sind die Geräuschkontingentierung, Lärmschutzmaßnahmen und Schutz gegen Außenlärm. Die wesentlichen Inhalte des Geruchsgutachtens sind die Auswirkungen der Geruchsimmissionen durch Bestand.

Die Öffentlichkeit wird insofern beteiligt, dass der Entwurf des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan „Am Richtfeld“ mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 12.05.2022 bei der Großen Kreisstadt Schwandorf zur Einsicht öffentlich ausgelegt wird. Der Entwurf befindet sich im Rathaus, Erdgeschoss, Treppenhausfoyer/ Schaukasten im Westflügel. Er ist barrierefrei erreichbar über den Haupteingang beim Sachgebiet Stadtplanung, Spitalgarten 1 in 92421 Schwandorf. Der Entwurf ist vom 16.09.2022 bis einschließlich 20.10.2022 während der allgemeinen Dienststunden einsehbar. Die allgemeinen Dienstzeiten sind von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 11.45 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und am Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr. In diesem Zeitraum können die im Foyer ausgelegten Unterlagen unter https://www.schwandorf.de/Wirtschaft&Bauen/PlanenundBauen/aktuell oder über das Zentrale Landesportal www.bauleitplanung.bayern.de auch digital abgerufen werden. Außerdem kann sich jedermann während der genannten Frist über die Ziele und Zwecke der Planung informieren und gegebenenfalls-schriftlich auch per E-Mail oder mündlich zur Niederschrift-Stellungsnahmen zu der Planung abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.