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Öffentliche Bekanntmachung über den Erlass einer Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 91 »Siedlungsstrukturerhalt«, nördlich der Wackersdorfer Straße und der Tannenstraße

Autor/in: Katharina Fleischmann

Der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Schwandorf hat am 21.10.2021 in öffentlicher Sitzung für das oben genannte Gebiet, für den Geltungsbereich ist der beigefügte Lageplan im Maßstab 1:5.000 vom 11.03.2020 maßgebend, eine Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre gem. Art. 17 Abs. 1 Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) und Art. 23 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) beschlossen.

Die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre wird hiermit bekannt gemacht.

Die Satzung liegt während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus im Erdgeschoss beim Sachgebiet Stadtplanung im Treppenhausfoyer / Schaukasten, barrierefrei erreichbar über den Haupteingang, Spitalgarten 1 in Schwandorf aus. Jedermann kann über den Inhalt der Satzung Auskunft erlangen. Die Bekanntmachung erfolgt ergänzend auf der Internetseite der Stadt Schwandorf unter

- www.schwandorf.de | Wirtschaft & Bauen | Planen und Bauen aktuell | Aktuelles

auch digital abgerufen werden.

Gemäß § 18 Abs. 3 Baugesetzbuch wird auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 Baugesetzbuch über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile hingewiesen.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Schwandorf geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften begründen soll, ist darzulegen.

Schwandorf, 25.11.2021
Stadt Schwandorf


Andreas Feller
Oberbürgermeister


Allgemeine Dienststunden:
Montag bis Donnerstag                    08.00 Uhr bis 11.45 Uhr und
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