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Öffentliche Bekanntmachung 19. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im Bereich des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 93 »Hasenbuckel Ost«, Fronberg

Der Planungs- und Umweltausschuss der Großen Kreisstadt Schwandorf hat in öffentlicher Sitzung am 27.07.2021 den Entwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im Bereich des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 93 „Hasenbuckel Ost“, Fronberg gebilligt und die Verwaltung beauftragt, den Entwurf gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Die gesamte Bekanntmachung finden Sie unter: - www.schwandorf.de/Wirtschaft-Bauen/Planen-und-Bauen-aktuell / Aktuelles.

Beteiligung der Öffentlichkeit:

Der Entwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im Bereich des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 93 „Hasenbuckel Ost“, Fronberg mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 07.07.2021 wird bei der Großen Kreisstadt Schwandorf im Rathaus im Erdgeschoss beim Sachgebiet Stadtplanung im Treppenhausfoyer / Schaukasten, barrierefrei erreichbar über den Haupteingang, Spitalgarten 1 in Schwandorf vom 07.09.2021 bis einschließlich 15.10.2021 während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Hinweis:

In diesem Zeitraum können die im Foyer ausgelegten Unterlagen unter - www.schwandorf.de/Wirtschaft-Bauen/Planen-und-Bauen-aktuell / Aktuelles – oder über das Zentrale Landesportal www.bauleitplanung.bayern.de auch digital abgerufen werden.
Für die Einsichtnahme sind die allgemeinen Corona Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln weiterhin einzuhalten. Zur Einsichtnahme können Sie sich unter 09431 / 45-0 oder per E-Mail unter stadtplanung@schwandorf.de anmelden. Für Fragen und zur Erläuterung stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen telefonisch unter 09431 45-208 oder 09431 45-262 zur Verfügung.

Während dieser Auslegungsfrist kann sich jedermann über die Ziele und Zwecke der Planung informieren und gegebenenfalls - schriftlich auch per E-Mail oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen zur Planung abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Schwandorf den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Die in diesem Bebauungsplan zitierten DIN-Normen werden bei der Stadt Schwandorf/Stadtplanung zur Einsicht bereitgehalten.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Hinweis bezüglich des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsbelehrung) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).