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Öffentliche Bekanntmachung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. XXI "Solarpark Kronstetten" Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Planungs- und Umweltausschuss der Großen Kreisstadt Schwandorf hat am 03.05.2023 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. XXI "Solarpark Kronstetten“ gefasst und den Vorentwurf gebilligt. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen. 
Das Plangebiet wird im Norden von Waldflächen, im Osten von der Bahnlinie, im Süden von Ackerflächen und im Westen von der Autobahn A93 begrenzt.

Planungsrechtliche Ausgangslage:
Auf den Fl. Nrn. 134, 135 und 136, Gemarkung Kronstetten soll eine Freiflächenphotovoltaikanlage errichtet werden. Das Grundstück befindet sich derzeit im Außenbereich, weshalb ein verbindliches Bauleitplanverfahren einzuleiten ist. Für das Vorhaben ist ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ auszuweisen.
Aufgrund des Entwicklungsgebotes ist der Flächennutzungsplan Grundlage und Voraussetzung für die Aufstellung der Bebauungspläne. Die beiden Verfahren sollen parallel durchgeführt werden.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit:
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. XXI "Solarpark Kronstetten“ mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 17.04.2023 wird bei der Großen Kreisstadt Schwandorf im Rathaus, Erdgeschoss, beim Sachgebiet Stadtplanung, Treppenhausfoyer / Schaukasten im Westflügel, barrierefrei erreichbar über den Haupteingang Spitalgarten 1 in 92421 Schwandorf vom 05.07.2023 bis einschließlich 10.08.2023 während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht öffentlich ausgelegt.
In diesem Zeitraum können die im Foyer ausgelegten Unterlagen unter: - www.schwandorf.de | Wirtschaft & Bauen | Planen und Bauen aktuell - oder über das zentrale Landesportal www.bauleitplanung.bayern.de auch digital abgerufen werden.
Während der oben genannte Frist kann sich jedermann über die Ziele und Zwecke der Planung informieren und gegebenenfalls – schriftlich auch per e-mail oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen zu der Planung abgeben.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Große Kreisstadt Schwandorf den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Zur Einsichtnahme können Sie sich unter 09431 / 45-0 oder per E-Mail unter stadtplanung@schwandorf.de anmelden. Für Fragen und zur Erläuterung stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen telefonisch unter 09431 / 45-208 oder 45–264 zur Verfügung.