Inhalt

Öffentliche Bekanntmachung

Der Planungs- und Umweltausschuss der Großen Kreisstadt Schwandorf hat in öffentlicher Sitzung am 17.07.2023 die Einstellung des Bauleitplanverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. XVI „Wohngebiet Tonwarenfabrik“ beschlossen. Der Beschluss über die Einstellung des Bauleitplanverfahrens wird hiermit bekannt gemacht.

Einstellungsgründe:

Da sich seit der Aufstellung des Bauleitplanverfahrens die wirtschaftlichen Bedingungen für die Umsetzung der gesamten Baumaßnahmen drastisch geändert haben, ist das dem Bebauungsplan ursprünglich zugrunde liegende Städtebauliche Konzept nicht mehr sinnvoll und vor allem auch nicht wirtschaftlich umsetzbar. Darüber hinaus bietet die zentrale Lage der Wohnbaufläche eine erhöhtes Nachverdichtungspotential, welches bei der ursprünglichen Planung keineswegs nachhaltig ausgeschöpft wurde.
Das Verfahren soll deshalb auf Wunsch des Vorhabenträgers eingestellt werden, um ein neues Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für ein Mehrgenerationenwohnen auf dem Tonwarenfabrikgelände einzuleiten.
Im Sinne einer ressourcenschonenden und damit nachhaltigen Stadtentwicklung, ist die Einstellung des Bauleitplanverfahrens zugunsten der geänderten neuen Planung ausdrücklich zu begrüßen.
Die Bekanntmachung kann auch digital unter - www.schwandorf.de | Wirtschaft & Bauen | Planen und Bauen aktuell oder über das zentrale Landesportal www.bauleitplanung.bayern.de abgerufen werden.
Für Fragen und zur Erläuterung stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen telefonisch unter 09431 /45-264 zur Verfügung.